Grasser: Ein Finanzminster als "Geldkofferträger"

Ex-Finanzminster Grasser transferierte eine halbe Million in bar
(c) EPA (Gert Eggenberger)
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Grasser hat 500.000 Euro in bar nach Österreich eingeführt und ohne Beleg weitergegeben. Das Geld wurde später in Hypo-Genussscheine investiert.

Neue Details aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) berichtet das Magazin "Format". Grasser habe den Behörden erläutert, dass das umstrittene Kärntner Hypo-Investment von 500.000 Euro aus Geldern seiner Schwiegermutter stamme, die er bar nach Österreich eingeführt, in seinem Safe verwahrt und ohne Bestätigung an die Meinl Bank übergeben habe. Den Vorwurf, er selber habe damals als amtierender Finanzminister in die Hypo investiert, hat Grasser stets zurückgewiesen.

Genussscheine brachten 50 Prozent Rendite

Als Grund für diese Bargeld-Transaktion, die er ohne Übernahmebestätigung außerhalb der Banköffnungszeiten tätigte, gibt Grasser den Behörden laut "Format"-Bericht an, seine nunmehrige Schwiegermutter habe sein "Veranlagungsgeschick" testen wollen. "Grasser erklärte im Zuge seiner ersten Beschuldigtenvernehmung, er sei Treugeber für seine Schwiegermutter Marina Giori-Lhota gewesen", heißt es im Gerichtsakt.

Für Ferint habe die Bank Anfang 2006 rund 250.000 Euro in "Meinl European Land"-Aktien und je 125.000 Euro in die Meinl-Fonds "Japan Trend" und "India Growth" gesteckt. Ende 2006 seien dann die Meinl-Papiere verkauft worden. Ein lukrativeres Investment bei der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank tat sich in der Folge offenbar auf. Am 22. Dezember 2006 zeichnete die Ferint für Grassers Schwiegermutter den Hypo-Alpe Adria-Genussschein, der mit 500.000 Euro Einsatz schließlich 784.000 Euro brachte.

Kein Gesetzesverstoß

Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, hat heute  betont, dass Grasser gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen habe. Grasser habe zwar das Geld seiner Schwiegermutter in bar aus der Schweiz nach Österreich gebracht, dies sei aber damals (2005, Anm.) legal gewesen, so Ainedter. 

Das Investment in einen Genussschein der Hypo-Kärnten habe nichts mit der Buwog zu tun, unterstrich der Anwalt. Das passe schon zeitlich nicht zusammen, weil die Buwog-Provisionen an Peter Hochegger und Walter Meischberger viel später geflossen seien als das Hypo-Investment.

Für die Finanztransaktionen der Kunden gelte das Bankgeheimnis, so ein Sprecher der Meinl Bank auf Anfrage der APA. Dass demnach die Einzahlung des Bargelds formlos geschah, sei kein Anlass zur Verwunderung. "Wenn ein Kunde keinen Beleg will, dann kriegt er halt keinen", meinte der Sprecher.

 

(APA)


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