Die BZÖ-Abgeordneten Grosz und Stadler sehen den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Indirekt werden durch die Tafeln sämtliche katholische Geistliche der Kinderschänderei bezichtigt.
Die beiden BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz und Ewald Stadler haben am Mittwoch jenen obersteirischen Grundbesitzer angezeigt, der mittels Tafeln ein Betretungsverbot für von Geistlichen geführte Jugendgruppen auf dem Mariazeller Pilgerweg ausgeschildert hatte. Die beiden Politikern sehen damit den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Sepp Rothwangl, auch Sprecher der "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt", meinte: "Mit einer Anzeige habe ich nicht gerechnet, aber ich habe keine Angst, dass da was passieren könnte".
Die beiden Politiker sahen "Paragraf 283 des Strafgesetzbuches eindeutig durch Wort- und Bildtafel und darin hergestellten Zusammenhang erfüllt". Rothwangl habe durch "geeignete Wort- und Bildtafeln ein ungültiges Betretungsverbot für katholische Geistliche auf seinem Waldgrundstück verhängt und indirekt sämtliche katholische Geistliche der Kinderschänderei bezichtigt".
Hetzerische Tafeln der Vergangenheit
Es gebe keinen Unterschied "zwischen der jetzigen Aktion dieses Herrn Rothwangl und dem unsäglichen Kinderschänder-Sager einer Frau Winter". Damals sei es der Islam gewesen, jetzt das Christentum und seine Vertreter, so Grosz und Stadler. "Die Verbotstafeln für Geistliche und gläubige Christen erinnerten in erschütternder Art und Weise an andere hetzerische Tafeln der Vergangenheit wie beispielsweise 'Kauft nicht bei Juden ein'". der Tatbestand der Verhetzung liege auf der Hand und sei entsprechend abzuurteilen, so die beiden Politiker.
Rothwangl, der nach eigenen Angaben selbst im Alter von zwölf Jahren kirchliches Missbrauchsopfer geworden war und damals kein Gehör gefunden habe, erklärte, dass er kein Naheverhältnis zu irgendwelchen Nazi-Organisationen habe. Die Kirche als Organisation schütze die Täter und gebe sie nicht preis. Die Aufstellung der Tafel sei eine spontane Aktion von ihm selbst gewesen, die Rückmeldungen - etwa über Internet-Foren - überwiegend positiv. Zu der Anzeigebegründung des BZÖ meinte Rothwangl: "Was Gerald Grosz für eine Erinnerung bei der Tafel hat, kann ich nicht beeinflussen. Ich habe meine."
(APA)