Molotowcocktail auf Moschee in Kufstein: Trio verurteilt

Molotowcocktail Moschee Kufstein Drei
Molotowcocktail Moschee Kufstein Drei(c) REUTERS (INA FASSBENDER)
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Die drei Burschen im Alter zwischen 15 und 22 Jahren haben eine türkische Moschee angezündet und Hausmauern mit Nazi-Parolen beschmiert. Sie wurden nicht rechtskräftig zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt.

Nach einem Brandanschlag mit einem Molotowcocktail auf eine türkische Moschee in Kufstein im Jänner 2011 sind am Donnerstag drei junge Männer wegen Sachbeschädigung von einem Innsbrucker Schwurgericht zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Vom Vorwurf der Wiederbetätigung - sie hatten auch Hausmauern mit NS-Symbolen beschmiert - wurden die drei freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Erstangeklagte, ein 22-jähriger Mann aus Kufstein, muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Der 15-jährige Zweitangeklagte aus Salzburg wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt. Acht Monate Haft muss der 18-jährige Kufsteiner unbedingt verbüßen. 16 Monate wurden ihm bedingt nachgesehen. Nach der Urteilsverkündung meldeten sowohl Staatsanwalt Christian Kitz als auch alle drei Verteidiger Bedenkzeit an.

Fühlte sich von Türken bedroht

Alle drei Angeklagten hatten gegenüber Richterin Nadja Obwieser ein Tatsachengeständnis abgelegt. Alle drei beteuerten in der Verhandlung jedoch, fernab von jeglicher nationalsozialistischer Gesinnung gehandelt zu haben.

Der 22-jährige Lagerarbeiter aus Kufstein sagte, es sei alles seine Idee gewesen. Er habe die Taten selbst ausgeführt und habe auch die Idee gehabt, den Vorfall mit der Handy-Kamera von dem 15-jährigen Mitangeklagten filmen zu lassen.

Als Grund nannte er Richterin Obwieser, dass er in der Vergangenheit öfter von Türken bedroht worden sei. Er habe mit dem Anschlag zeigen wollen, dass sich die Österreicher wehren könnten. Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige habe seiner Aussage nach keine nationalsozialistische Einstellung. Er habe auch türkische Freunde.

Mitangeklagte stritten Tatbeteiligung ab

Der Anwalt des 15-jährigen Burschen aus Hallein erklärte, dass sein Mandant keinen Tatbeitrag zum Brandanschlag geleistet habe. Auch der Drittangeklagte sei laut seinem Verteidiger lediglich danebengestanden. Zudem wisse der Beschuldigte nicht mehr viel, da er an dem Tag betrunken gewesen sei.

Die Beschuldigten sollen vor dem Eingang der Moschee Benzin ausgeschüttet und den brennenden Molotowcocktail gegen die Eingangstür geworfen haben. Der entstandene Glimmbrand an beiden Eingangstüren war selbstständig erloschen und beim Aufsperren der Moschee entdeckt worden. Zudem war ihnen vorgeworfen worden, an der Eingangstüre eines Wohnblockes sowie an einem Geschäft unter anderem eine SS-Rune sowie die Zahl "88" für "Heil Hitler" geschmiert zu haben. 

Das Trio wurde wenige Tage nach dem Anschlag in der Nacht zum 16. Jänner nach Hinweisen aus der Bevölkerung ausgeforscht. Die drei seien bei den Einvernahmen geständig gewesen, hatte es damals vonseiten der Polizei geheißen.

(APA)

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