Presserat gibt sich schärfere Regeln – und bleibt kostenlos

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Das Medienkontrollorgan kann nun auch Entscheidungen gegen Nichtmitglieder wie die Gratisblätter „Österreich“ und „Heute“ veröffentlichen. Weiters wurde klargestellt, dass das Verfahren jedenfalls kostenlos ist.

So groß die Freude im Vorjahr über die Neugründung des 2002 zerschlagenen Presserates war, so groß war kurz darauf auch die Enttäuschung über die nicht unerheblichen Mängel in der Verfahrensordnung des Selbstkontrollorgans. Etwa konnte der Presserat nur Entscheidungen über Verfehlungen von Medien veröffentlichen, die sich ihm freiwillig unterworfen hatten. Von Entscheidungen gegen Nichtmitglieder wie die Gratisblätter „Heute“ und „Österreich“ erfuhr die Öffentlichkeit nichts, ja nicht einmal der Beschwerdeführer. Damit blieb der Presserat, dessen einzige Sanktion die Veröffentlichung der Entscheidung ist, ein ziemlich zahnloses Schiedsgericht.
Am Donnerstag wurde die Verfahrensordnung geändert, um den Ablauf der Fälle (rund 60 Beschwerden  waren es im letzten Jahr) zu vereinfachen. Ab sofort kann auch eine Entscheidung gegen Nichtmitglieder veröffentlicht werden, wenn es sich um eine „von grundsätzlicher Bedeutung“ handelt. Das ist zwar ein ziemlich schwammiger Begriff, der den zwei Senaten, die über die Fälle entscheiden, aber zumindest einen weiten Interpretationsspielraum einräumt. Weiters wurde klargestellt, dass das Verfahren jedenfalls kostenlos ist. Wenn ein Medium anwaltlich vertreten ist, „muss der Antragsteller diese Kosten jedenfalls nicht zahlen“, so Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek. Damit werde klargemacht, dass niemand, der sich an den Presserat wendet, in eine Kostenfalle tappt. Warzilek sieht das als klaren Vorteil zu Verfahren vor Gericht. Vorerst nicht gefallen ist der ebenfalls kritisierte Ausschluss des Gerichtsweges bei Anrufung des Presserates als Schiedsgericht. Die geänderten Statuten sollen in wenigen Tagen online unter www.presserat.at abrufbar sein.

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