Islamisten-Video: „Glauben erfordert Jihad“

Archivbild: M. bei seinem Prozess im März 2008.
Archivbild: M. bei seinem Prozess im März 2008.(c) APA (Helmut Fohringer)
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Die kürzlich aufgetauchten Videos des Islamisten Mohamed M. enthalten brisantes Material. So lobt er den Jihad und den Märtyrertod. Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft die Aufnahmen nun auf ihre strafrechtliche Relevanz.

[Wien] Mit seinen Videobotschaften im Internet („Die Presse“ berichtete) hat sich Mohamed M. selbst wieder in das Visier der Exekutive begeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat bereits die Ermittlungen gegen den 26-jährigen Islamisten aufgenommen. Geprüft wird, ob in den Videos, die unter anderem auf der Plattform YouTube, aber auch auf mehreren islamistischen Webseiten abrufbar sind, strafrechtsrelevante Aussagen enthalten sind.

Ob strafrechtlich relevant oder nicht – brisant sind die Aussagen des Österreichers mit ägyptischen Wurzeln allemal. So verherrlicht er etwa den Märtyrertod. „Was gibt es Schöneres als das?“ Und zu „Lā ilāha illā illāh“, dem Glaubensbekenntnis der Muslime, gehöre auch Lossagung, gehöre der Jihad. Und es bedeute auch, „dass du dein Leben für Allah gibst“.

Dass seine Reden auch eine breitere Öffentlichkeit erreichen und nicht nur innerhalb eines kleinen Zirkels bleiben sollen, legt eine Stelle nahe, in der er erklärt, dass Jihad nicht nur eine Bedeutung habe – und vorher anmerkt, dass sich diese Aussage nicht an seine direkten Zuhörer richtet, sondern an das BVT.

Wie M. den Begriff selbst versteht, könnte eine andere Passage erklären, in der er meint, was das Lebensziel und die Mission der Muslime sein müsse: dass die Flagge des Islam über dem weißen Haus und dem Vatikan weht – „wir werden keine Ruhe geben, bis die ganze Welt mit Allahs Gesetz und dieser Flagge beherrscht wird“.

„Zu Löwen erziehen“

Brisant sind auch Aussagen, die M. zum Zusammenleben der Muslime mit Andersgläubigen macht. So spricht er davon, dass man die Kinder als Löwen erziehen sollte und „nicht als Küken“. Als positives Beispiel führt er ein muslimisches Mädchen an, das einen Klassenkameraden mit einem Sessel geschlagen hat, weil der den Propheten Mohammed beleidigt haben soll. „So soll es sein.“

Es sind mehrere Stunden an Material, das die Beamten des BVT in den nächsten Tagen sichten und auf eventuelle strafrechtlich relevanten Tatbestände durchleuchten müssen. Sollten sie dabei fündig werden, muss Mohamed M. mit einer Anzeige rechnen – und gegebenenfalls mit einem weiteren Prozess.

Erst Mitte September hat er das Gefängnis verlassen, in dem er eine vierjährige Haftstrafe wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung abgesessen hatte. Unter anderem soll er in einschlägigen Internetforen über einen Anschlag auf die Fußball-EM 2008 nachgedacht haben. Verhaftet wurde M. am 12. September 2007, verurteilt im Jahr 2009.

Vergangene Woche passierte das Anti-Terror-Paket der Regierung den Justizausschuss, bald könnte es im Nationalrat beschlossen werden. Darin ist vorgesehen, dass die Aufforderung bzw. Gutheißung von terroristischen Straftaten künftig strafrechtlich relevant ist. Wie das Gesetz letztendlich aussehen wird, ist noch unklar – und auch, ob die Videos die genannten Tatbestände erfüllen.

Keine Angst vor dem Gefängnis

Allzu große Angst vor einem weiteren Gefängnisaufenthalt scheint M. aber ohnedies nicht zu haben. Denn das Gefängnis sei „nicht so hart, wie es sich anhört“. Man habe alles, was man braucht – „ein warmes Bett, Kopfkissen, zwei Decken, einen Kasten, ein Fenster“, sogar einen Wasserkocher könne man sich kaufen. Und außerdem könne er dort auch eine Mission erfüllen, indem er neue Kämpfer für seine Bewegung rekrutiere. „Sie kommen als Drogendealer und Räuber rein und als Mudjaheddin wieder hinaus.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13. Oktober 2011)

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