Entacher befasst sich jetzt mit Wehrpflicht-Abschaffung

Entacher befasst sich jetzt mit Wehrpflicht-Abschaffung
Entacher befasst sich jetzt mit Wehrpflicht-Abschaffung(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Nach seiner Rückkehr als Generalstabschef muss sich Entacher ausgerechnet mit dem Thema befassen, das zu seiner Absetzung geführt hatte.

Weil er die Wehrpflicht verteidigt hat, wurde Generalstabschef Edmund Entacher abgesetzt. Nach seiner Rückkehr muss er jetzt ausgerechnet die Pilotprojekte zur Abschaffung der Wehrpflicht vorbereiten. Die Projekte sollen bis Ende November im Detail erarbeitet werden, sagte ein Sprecher von SP-Verteidigungsminister Norbert Darabos am Dienstag.

Der erste Arbeitstag Entachers begann mit einer Aussprache mit dem Minister um 7.30 Uhr. Dort sei dem General klargemacht worden, dass er die Weisungen des Ministers und damit auch die Pilotprojekte zur Aussetzung der Wehrpflicht umzusetzen habe, hieß es aus dem Ministerium. Man werde das genau beobachten.

"Amikales" Gespräch mit Darabos

Darabos bezeichnete das Gespräch als "amikal und gut". Die Stimmung sei "ganz ok" gewesen. Er habe dem General, der im Gegensatz zu ihm für die Beibehaltung der Wehrpflicht ist, klargemacht, dass an den Pilotprojekten zur Aussetzung der Wehrpflicht "kein Weg vorbeiführt. Das hat er akzeptiert", so Darabos.

Nach seinem Gespräch mit Darabos ließ sich Entacher beim Bundeskongress der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Wiener Austria Center feiern. Die Delegierten begrüßten den General mit stürmischem Applaus.

Der Generalstabschef kann sich nun auch über eine Nachzahlung freuen, weil er die letzten Monate weniger verdient hat. Die Weisung, mit der Generalleutnant Othmar Commenda den Generalstabschefposten interimistisch übernommen hatte, wurde bereits aufgehoben.

Causa Entacher

Darabos hatte im Jänner seinen höchsten Offizier abberufen, weil sich dieser in einem Interview für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen hatte, während der Minister die Weichen in Richtung Berufsheer stellte. Der General ging zur Berufungskommission im Bundeskanzleramt. Er fühlte sich in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Die Berufungskommission hob den Versetzungsbescheid auf.

(APA/Red.)

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