Arzt in Dubai vor Gericht: Vertagung wegen Krankenakt

Arzt Adelsmayr Dubai
Arzt Adelsmayr Dubai(c) APA/BARBARA GINDL (Barbara Gindl)
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Der wegen Mordes angeklagte österreichische Arzt Adelsmayr hat um mehr Zeit gebeten, um den gesamten Krankenakt des Opfers lesen zu können. Der Prozess wird nach Weihnachten fortgesetzt.

Der in Dubai wegen Mordes angeklagte Arzt Eugen Adelsmayr hat am Mittwoch eine Vertagung seines Prozesses beantragt. "Das war problemlos möglich, der nächste Prozesstermin ist am 28. Dezember", sagte der Oberösterreicher. Grund der Vertagung ist, dass nun der gesamte Krankenakt des verstorbenen Patienten, dessen Tod im Jahr 2009 dem 52-Jährigen vorgeworfen wird, bei Gericht eingelangt ist.

"Meine Anwältin wurde gestern am späten Nachmittag verständigt", erklärte Adelsmayr. Eigenen Angaben zufolge hat der Mediziner schon vor mehreren Wochen die Übergabe der Krankengeschichte an das Gericht beantragt. "Bisher hatten wir nur Einsicht in ein Fünftel des gesamten Akts", sagte der Bad Ischler. Er rechnet damit, dass er und seine Anwältin "morgen oder übermorgen" Kopien davon erhalten werden. Obwohl sich der Prozess durch die Vertagung in die Länge zieht, ist der Oberösterreicher positiv gestimmt. "Diese Verzögerung ist gut für uns, wir können uns endlich gründlich auf die weiteren Verhandlungen vorbereiten."

Der Arzt wollte bereits im Vorfeld den Verhandlungstermin am 7. Dezember verschieben, weil ein wichtiger Zeuge der Verteidigung verhindert war. Dieser Zeuge soll nun gemeinsam mit zwei weiteren beim nächsten Prozesstermin aussagen.

Weihnachten in Oberösterreich

Die Zeit bis zum nächsten Prozesstermin möchte der Mediziner wieder in Österreich verbringen. "Sobald ich einen Flug bekomme, reise ich zurück", sagte er. Er wird damit Weihnachten erstmals seit 2009 in seiner Heimat feiern. "Wir freuen uns sehr darüber, dass er das erste Mal seit zwei Jahren wieder am heiligen Abend bei uns ist", sagte sein Sohn. Dem Arzt war im Mai 2010 in Dubai der Pass abgenommen worden, Ende September 2011 hatten die Behörden Adelsmayr erstmals wieder die Ausreise gestattet, weil seine Frau schwer krank ist.

Dem Oberösterreicher und einem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zu Last gelegt. Dafür droht dem Bad Ischler die Todesstrafe.

(APA)

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