Bankomat-Betreiber Europay droht Geldstrafe

Plastikgeld. Wettbewerbshüter: Europay habe seine Marktmacht mit "unfairen Methoden" einzementiert.

wien. Theoretisch könnten Ewald Judt und Peter Neubauer ein recht angenehmes Berufsleben führen. Sie sind Chefs der Europay Austria, die im ganzen Land Bankomatsysteme betreibt. Und das ist allemal ein einträgliches Geschäft: In Österreich gibt es einen Trend zum bargeldlosen Einkauf - und bei jeder Transaktion verdient Europay dank einer Provision ("Disagio") mit. Dass Europay über einen Marktanteil von 88 Prozent verfügt, ist für den erfolgreichen Geschäftsverlauf auch nicht gerade von Nachteil: kaum eine bargeldlose Bezahlung im Lande, von der Europay nicht profitiert. Im vergangenen Jahr wurde ein Umsatz von 30,6 Mrd. Euro erzielt.

Diese marktbeherrschende Stellung ist der heimischen Wettbewerbsbehörde schon lange ein Dorn im Auge. Jetzt hat sie zum Gegenschlag ausgeholt: Beim Kartellgericht wurde die Verhängung einer Geldbuße beantragt. Es geht um Wettbewerbsverstöße von Europay in der Zeit von 1998 bis 2004. Der maximale Strafrahmen beträgt zehn Prozent des Jahresumsatzes. Das Kartellgericht hatte damals Verstöße gegen das Kartellrecht festgestellt: Europay hatte mit ihren Gesellschaftern - gut 20 Banken - eine Vereinbarung getroffen, die die wenigen kleinen Europay-Mitbewerber ins Mark traf: Demnach mussten diese (und nur diese) pro Transaktion eine Gebühr von 36 Cent an die Geschäftsbanken bezahlen. Stefan Keznickl von der Wettbewerbsbehörde: "Wir rechnen uns gute Chancen aus, dass das Kartellgericht eine Geldbuße verhängen wird." Dass Europay mittlerweile von diesen schriftlichen Vereinbarungen mit den Banken Abstand genommen habe, sei unerheblich.

Zumal es Europay geschafft habe, "mit diesen unfairen Methoden" einen 88-prozentigen Marktanteil zu erreichen. "Das ist gigantisch", so Keznickl, "Europay braucht nur am Schräubchen zu drehen und die Disagio-Sätze minimal zu senken - und kleine Mitbewerber stehen vor dem Aus." Die Wettbewerbsbehörde behalte sich jedenfalls weitere Verfahren vor. Problematisch sei etwa auch der Kreditkartenmarkt. Visa und Mastervard (gehört ebenfalls zum Europay-Reich) würden gemeinsam auf bis zu 90 Prozent Marktanteil kommen.

Dass in der Bankomat-Causa gegen Europay die Höchststrafe verhängt wird, glaubt Keznickl nicht: "Der Rahmen wurde noch nie ganz ausgeschöpft." Als erschwerend würde allerdings der jahrelange Gesetzesverstoß gelten - sowie das Ziel der Absprachen. Keznickl: "Es ging nicht darum, Preise abzusprechen, um quasi ein leichteres Leben zu haben. Es ging ganz bewusst darum, Mitbewerber auszuschalten."

Europay war gegenüber der "Presse" zu keiner Stellungnahme bereit. Das Unternehmen habe vom Kartellgericht eine Frist von vier Wochen für eine Stellungnahme erhalten. Solange wolle man die Angelegenheit nicht kommentieren.

Die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ist in Österreich noch Neuland. Bisher hat es erst zwei solcher Fälle gegeben: Die Telekom Austria wurde 2004 vom Kartellgericht zu einer Strafe von 500.000 Euro verdonnert - wegen ihres wettbewerbswidrigen Tarifsystems. Und der Faserkonzern Lenzing musste 1,5 Mill. Euro bezahlen, weil die Übernahme der britischen Tencel-Gruppe vor der Genehmigung vollzogen wurde.

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