Italien: Gericht vertagt Beschluss über Ruby-Prozess

File photo shows Karima El Mahroug posing during a photocall at the Karma disco in Milan
File photo shows Karima El Mahroug posing during a photocall at the Karma disco in Milan(c) REUTERS (Stringer/italy)
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Der ursprünglich am Dienstag geplante Termin wurde wegen der Kältewelle auf den 14. Februar verlegt.

Eine Anhörung des italienischen Verfassungsgerichts im sogenannten Ruby-Prozess, bei dem Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi wegen Sex mit einer damals minderjährigen Marokkanerin und Amtsmissbrauchs vor Gericht steht, ist vertagt worden. Der ursprünglich am Dienstag geplante Termin wurde wegen der Kältewelle auf den 14. Februar verlegt.

Das Verfassungsgericht muss entscheiden, ob der Ruby-Prozess weiterhin vor dem Mailänder Gericht verhandelt wird, vor dem es seit vergangenen April im Gange ist, oder vor einem speziellen Ministergericht, wie es der Medienzar verlangt. Die Verfassungsrichter hatten Berlusconis Einspruch für zulässig erklärt. Sein Antrag war von der Abgeordnetenkammer in Rom unterstützt worden.

Ein Ministergericht würde Berlusconi mehr Rechte auf einen fairen Prozess garantieren, meinen die Anwälte Berlusconis. Die Mailänder Justiz sei in der Frage des Amtsmissbrauchs gar nicht zuständig, heißt es im Antrag. Ein Ministergericht, das den Ex-Premierminister für Vergehen beurteile, die er bei der Ausübung seines Amtes begangen habe, müsse für den Fall entscheiden.

Seit dem 6. April muss sich Berlusconi wegen Amtsmissbrauchs und Sex mit einer minderjährigen Prostituierten in einem Schnellverfahren verantworten. Der 75 Jahre alte Ex-Premier wird des Amtsmissbrauchs beschuldigt, weil er in der Nacht des 27. Mai 2010 persönlich bei einem hochrangigen Funktionär bei der Mailänder Polizei angerufen hatte, um die damals 17-jährige Karima al-Mahrough alias Ruby aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Erschwert wird die Lage des Regierungschefs wegen des Verdachts, mit der minderjährigen Marokkanerin auch Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, was in Italien bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen kann.

Der Einspruch von Berlusconi und seinen Verteidigern gegen die Zuständigkeit des Mailänder Gerichts könnte dazu führen, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. Auch alle belastenden Ermittlungsergebnisse der Mailänder Staatsanwälte gegen den Premier wären im Falle einer Ablehnung des Mailänder Gerichts ungültig.

(APA)

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