Die Privatsender haben sich bei der Medienbehörde gegen eine Anhebung der ORF-Gebühren gewehrt. Ihr Antrag auf Parteienstellung wurde abgelehnt. Am Donnerstag wird die Erhöhung fixiert.
Die Privatsender dürfen aus Sicht der Medienbehörde KommAustria nicht bei einer Anhebung bzw. Valorisierung der ORF-Rundfunkgebühren mitreden. Ein Antrag auf Parteienstellung des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP) im Gebührenverfahren ist am Mittwoch abgelehnt worden, teilte die Medienbehörde mit. Der VÖP hatte versucht, auf diesem Weg die vom ORF angepeilte Neufestsetzung des Programmentgelts zu verhindern.
Das Verfahren für eine Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts sei gesetzlich klar geregelt und sehe neben den Organen des ORF und der Medienbehörde als Kontrollinstanz keine weiteren Parteien vor, führte die KommAustria aus. Daher könne auch eine etwaige wirtschaftliche Betroffenheit Dritter nicht zu einer Parteistellung im Verfahren führen. Dies hatten die Privatsender ins Treffen geführt.
Erhöhung wird am Donnerstag fixiert
Der ORF hatte am 22. Dezember den Antrag auf die Neufestsetzung des Gebührenentgelts eingebracht. Die KommAustria hat zu überprüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, hat die Behörde bis morgen, Donnerstag, Zeit, Einspruch zu erheben.
Ansonsten ist die Gebührenvalorisierung beschlossene Sache. Die ORF-Gebühren sollen im zweiten Halbjahr 2012 um sieben Prozent angehoben werden - deutlich unter dem Inflationswert, wie man im ORF stets betont hat.
(APA)