Skinhead-Reportage wird Fall für Menschenrechtsgericht

SkinheadReportage Fall Menschenrechtsgerichtshof
SkinheadReportage Fall Menschenrechtsgerichtshof(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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"Am Schauplatz"-Redakteur Ed Moschitz will sich gegen eine "nicht hinnehmbare Verzögerung" des Verfahrens wehren. Zwei Jahre sind vergangen, seit FPÖ-Chef Strache dem Journalisten Wiederbetätigung vorwarf.

Seit zwei Jahren beschäftigt die "Am Schauplatz"-Folge "Am rechten Rand" Politik und Justiz - und bald auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Denn ORF-Reporter Ed Moschitz will sich gegen die "nicht hinnehmbare Verzögerung" in dem Strafverfahren , das FPÖ-Chef Heinz Christian Strache gegen ihn angestrengt hat, wehren und wendet sich an den EGMR. Das erklärte Moschitz am Freitag. Noch immer steht gegen Moschitz der Vorwurf im Raum, er habe das Filmmaterial einer Skinhead-Reportage mit angeblichen Nazisagern manipuliert. Solange die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt - "aus welchen Gründen auch immer" - in dieser Sache weiter "untätig bleibt, kann ich meine öffentliche Reputation nicht wiederherstellen", so Moschitz.

Gutachten steht immer noch aus

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt will zur Beendigung des Verfahrens noch ein Gutachten des Bundeskriminalamts Wiesbaden einholen, weshalb das entsprechende ORF-Band, das bei der Staatsanwaltschaft liegt, nach Deutschland geschickt werden soll. Das ist laut Moschitz bis heute trotz mehrmaliger Nachfrage nicht passiert - "skandalös", findet Moschitz' Anwalt Richard Soyer. Über die Gründe für den "zögerlichen und unprofessionellen Umgang" der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit dem Fall ließe sich nur spekulieren.

Zur Causa

Bei dem Dreh zu einer Folge der ORF-Reportagereihe "Am Schauplatz" über jugendliche Skinheads kommt es am 12. März 2010 bei einer abendlichen FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt zum Eklat: FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wirft dem ORF-Redakteur Ed Moschitz vor laufender Kamera vor, zwei Skinheads, die im Mittelpunkt des Drehs standen, zu Nazi-Sagern angestiftet zu haben. Die beiden Glatzköpfe hätten einschlägige Slogans gesagt, so Strache, der sich später nicht entscheiden kann, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" vernommen zu haben.

Jedenfalls habe die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft auch Konsequenzen für die medienrechtlichen Verfahren des ORF-Reporters: Solange das Gutachten aus Deutschland nicht vorliegt, gibt es auch hier keine Urteile. "Es geht darum, den guten Ruf meines Mandanten wiederherzustellen", erklärt die Medienrechtlerin Maria Windhager. "Wir stehen hier vor dem Problem, dass jemand einfach nicht aus dem Eck herauskommt und sich mit den rechtlichen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, nicht wehren kann." Diese "Rechtsschutzlücke" will Windhager nun vor dem EMGR thematisieren und bringt in der kommenden Woche Beschwerde ein.

Moschitz: "Behindert meine Arbeit als Journalist"

Moschitz meint, solange die Verfahren nicht abgeschlossen seien, sei er "kriminalisiert und in seiner Arbeit als Journalist behindert". "Hier steht mein berufliches Fortkommen auf dem Spiel", so der ORF-Reporter.

(APA)

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