Waffenproduzent Glock verliert Prozess gegen Amnesty

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ARCHIVBILD: GASTON GLOCK(c) APA (Gert Eggenberger)
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Die österreichische Waffenfirma hat Amnesty verklagt, da die Organisation 2006 vom Auftauchen einer Glock-Pistole im Sudan berichtete.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International und dem österreichischen Waffenproduzenten Glock ist beendet. Amnesty hat nach eigenen Angaben den Prozess in letzter Instanz gewonnen. Glock hatte die Organisation wegen übler Nachrede geklagt, nachdem diese im Jahr 2006 vom Auftauchen einer Glock-Pistole im damaligen Bürgerkriegsland Sudan berichtete und die Waffenfirma zu einer Erklärung aufforderte. Brisantes Detail: Waffenlieferungen in die Krisenregion waren zu dieser Zeit ausdrücklich verboten.

Das Urteil im Prozess wurde offenbar schon vor einiger Zeit verkündet, seit zwei Wochen sei es bereits rechtskräftig, sagt der Generalsekretär von Amnesty International in Österreich, Heinz Patzelt. Der Vorfall und das "schwierige und aufwändige" Gerichtsverfahren zeige jedenfalls, dass der internationale Handel mit Waffen "dringend mehr Transparenz unter zentraler Verantwortung der Staaten und einen bindenden und strengen völkerrechtlichen Gesamtvertrag auf UNO-Ebene" brauche, so Patzelt.

Österreichische Waffe im Sudan

Die österreichische Waffe mit der Seriennummer "HAP 850" hatte ein US-Journalist im Februar 2006 in der Krisenregion Darfur gesichtet. Amnesty International hatte daraufhin unter anderem vom Wirtschaftsministerium in Wien Untersuchungen zur Herkunft und dem Handelsweg der fabriksneuen Glock-Pistole gefordert. Man habe wissen wollen, wie die Waffe "unter Umgehung internationaler Auflagen dorthin kommen konnte", sagte Patzelt. "Erstaunlich" sei jedoch, dass "die Republik Österreich keinerlei aktives Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes hatte", beanstandete der Amnesty Österreich-Chef.

Auch die Firma Glock hatte sich nach Angaben der Menschenrechtsorganisation nicht an der Aufklärung des Sachverhaltes beteiligt. Vielmehr folgte auf einen Bericht auf der Amnesty-Website eine medienrechtliche Klage von Gaston Glock und ein Schadenersatzprozess durch die Firma Glock. Im Verlauf des Prozesses wurde laut Amnesty bekannt, dass der ursprüngliche kommerzielle Erwerber dieser Pistole in Kuwait Geschäftsverbindungen in den Sudan hatte und auch selbst dorthin gereist war. Schlussendlich wurden vom Gericht sowie der Berufungsinstanz festgestellt, dass die Aussage des Journalisten, der diese Pistole gesehen hatte, der Wahrheit entspricht und damit alle Klagen endgültig abgewiesen.

(APA)

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