Das Verfahren gegen den Kanzler und Staatssekretär Ostermayer wird vorerst nicht eingestellt. Die Oberstaatsanwaltschaft will einen Sachverständigen beiziehen. Er soll 24 Inserate der ÖBB in der "Kronen Zeitung" überprüfen.
Die Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) in der Inseraten-Affäre werden vorerst nicht eingestellt. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft Wien in ihrem Vorhabensbericht zwar die Einstellung der Ermittlungen vorschlagen. In wesentlichem Teilen ist die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien diesem Bericht auch beigetreten - in einem Teilbereich hält sie aber weitere Erhebungen für notwendig.
Wie Behördensprecher Peter Gildemeister erklärte, soll ein Sachverständiger 24 jeweils zweiseitige ÖBB-Inserate in der "Kronen-Zeitung" überprüfen. Er soll den Werbewert dieser Einschaltungen ermitteln und feststellen, ob den Bundesbahnen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist oder ob sie einen wirtschaftlich vertretbaren Gegenwert für die Kosten des Inserats erhalten haben.
Die 24 Inserate enthalten jeweils ein "Interview-Kästchen", in dem Faymann meist Abhilfe für im Artikel angeführte negative Umstände verspricht. Darüber hinaus werden positive Auswirkungen und Entwicklungen der Bahn angesprochen und angepriesen.
Inseraten-Affäre
In seiner Zeit als Verkehrsminister soll Faymann das ihm unterstellte Staatsunternehmen ÖBB unter Druck gesetzt haben, um in Medien seines Vertrauens zu inserieren. Bote für Faymanns "Wünsche" soll sein damaliger Kabinettschef Ostermayer gewesen sein. Die FPÖ hat Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen auf.
Faymann und Ostermayer haben die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Es habe "keine Weisungen und keinen Druck" gegeben.
Bei den anderen in der Anzeige gegen die SP-Politiker enthaltenen Inseraten sei "der Werbewert für das jeweilige Unternehmen hingegen eindeutig zu bejahen", sagte der Sprecher. Abgesehen von einem Artikel, in dem Faymann neben anderen Personen sachbezogen interviewt wird, komme der damalige Minister in keiner weiteren Veröffentlichung vor.
Ball liegt beim Justizministerium
Das Justizministerium wird nun eine rechtliche Beurteilung des Vorhabensberichts der Staatsanwaltschaft Wien und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft sowie eine eigene Beurteilung des Falles vornehmen.
Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin hat das Ressort grundsätzlich drei Möglichkeiten für seine Entscheidung: Es kann den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft genehmigen, es kann die Entscheidung abändern, wenn es zu einer anderen Beurteilung gelangen sollte, oder es kann zusätzliche Ermittlungsschritte anordnen. Sollte es zu Letzterem kommen, würde sich das Ministerium im konkreten Fall der Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft anschließen. Theoretisch könnte das Ministerium aber auch andere Ermittlungsschritte anordnen.
Ostermayer sieht Vorwürfe entkräftet
Im Bundeskanzleramt nahm man die Entscheidung der Staatsanwaltschaft positiv auf. Für Ostermayer zeigt sich "eindeutig, dass die Vorwürfe der FPÖ im wesentlichen entkräftet wurden". Dass die OStA in einem Teilbereich weitere Erhebungen für notwendig erachtet, nimmt er gelassen: "In Bezug auf ein weiteres Gutachten eines Sachverständigen bin ich überzeugt davon, dass sich auch bei dieser letzten Prüfung herausstellen wird, dass alles rechtlich korrekt abgelaufen ist". Faymann selbst äußerte sich zu der Entscheidung nicht.