Norwegen: Breivik doch zurechnungsfähig

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Ein neues Gutachten zweier Rechtspsychiater widerspricht dem ersten Befund. Der Massenmörder von Utøya sei nicht psychotisch und daher straffähig. Das ändert die Ausgangslage für den Prozess dramatisch.

Kopenhagen/Oslo. Sicher gefährlich, vermutlich gestört, aber nicht psychotisch: Das neue Gutachten über den rechtsradikalen Massenmörder Anders Behring Breivik, das zwei Rechtspsychiater am Dienstag in Oslo vorlegten, verändert die Ausgangslage für den am nächsten Montag beginnenden Prozess dramatisch. In einem ersten Rapport im November hatten zwei andere Experten den geständigen, aber reuelosen Mörder als paranoid schizophren und psychotisch eingestuft und daher für strafunfähig erklärt. Nun kommen die Psychiater Agnar Aspaas und Terje Tørrissen zum gegenteiligen Schluss: Weder zum Tatzeitpunkt sei Breivik unzurechnungsfähig gewesen, noch sei er dies jetzt.

Nach scharfer öffentlicher Kritik an dem ersten Rapport der Gutachter Torgeir Husby und Synne Sørheim hatte das Gericht eine neue Untersuchung der Psyche Breiviks angeordnet, obwohl das Fachurteil der rechtsmedizinischen Kommission keinen Widerspruch gegen das Gutachten äußerte. Doch nun verwerfen Aspaas und Tørrissen die These ihrer Kollegen. Was sie zu ihren gegenteiligen Schlüssen brachte, wollen sie erst vor Gericht enthüllen. Ihr Klient sei weder psychotisch noch psychisch entwicklungsbehindert, habe kein ernstes psychisches Leiden. Auch seine Fähigkeit, seine Umwelt realistisch einzuschätzen, sei nicht sonderlich geschwächt. Hingegen bestehe ein hohes Risiko für erneute Gewalthandlungen durch ihn. Breivik hatte am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag auf das Regierungsgebäude in Oslo acht Menschen getötet und danach in einem sozialdemokratischen Jugendlager auf der Insel Utøya 69 meist jugendliche Opfer kaltblütig erschossen.

Ob ihn das Gericht als straffähig einstuft, steht trotz der klaren Konklusionen des neuen Gutachtens nicht fest. Beide Rapporte liegen den Richtern als Beweisstücke vor, erst die Verhöre und das Auftreten des Angeklagten in dem Prozess werden die Grundlage für ein endgültiges Urteil bilden. Nur wenn das Gericht ohne jeden Zweifel von der Zurechnungsfähigkeit des Täters überzeugt ist, kann er verurteilt werden, und viele Rechtsexperten vertreten die Ansicht, dass der erste Rapport bereits genügend Zweifel gesät hat. Allerdings wird dem zweiten Gutachten allgemein größerer Wert zugesprochen, da sich dieses nicht nur auf Gespräche mit dem Angeklagten stütze, sondern auch auf mehrwöchige Rund-um-die-Uhr-Beobachtung durch medizinisches Personal.

Breivik „erleichtert“ über Rapport

Breivik hatte sich stets gegen die Diagnose der Unzurechnungsfähigkeit gewehrt, weshalb seine Verteidiger für dessen Straffähigkeit kämpfen wollen. Sein Klient habe auf das Ergebnis des Rapports erleichtert reagiert, es aber erwartet, sagte Anwalt Geir Lippestad. Die Ankläger hatten den ersten Rapport zur Kenntnis genommen und angekündigt, eine Zwangseinweisung des Mörders in die Psychiatrie verlangen zu wollen. Sie hatten sich jedoch vorbehalten, die Strategie an die Gegebenheiten anzupassen.

Daran hält Staatsanwalt Svein Holden fest: Erst nach der Beweisführung werde man entscheiden, welche Straffolgen man beantragen wolle. Ist Breivik zurechnungsfähig, wartet die Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis oder eine zeitunbestimmte Verwahrung hinter Gittern auf ihn. Andernfalls wandert er wohl für den Rest seines Lebens in eine psychiatrische Anstalt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2012)

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