Nakowitz zusätzlich zu drei Jahren Haft verurteilt

Neuauflage des Bawag-Prozesses
Neuauflage des Bawag-Prozesses(c) dapd (Ronald Zak)
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Erstes Urteil im zweiten Bawag-Prozess: Der ehemalige Generalsekretär und Elsners "rechte Hand" Peter Nakowitz wurde zu einer zusätzlichen Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im zweiten Bawag-Prozess ist es heute, Donnerstag, bereits zu einer ersten Teilverurteilung gekommen. Der ehemalige Generalsekretär und Ex-Vorstand Peter Nakowitz ist vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen, teilte der Richter bei der Urteilsverkündung am Wiener Landesgericht mit.

Nakowitz, der auch als "rechte Hand" von Ex-Bawag-General Helmut Elsner bezeichnet wurde, wurde wegen Beitrags zur Untreue in Sachen "Hapenny" und "Ophelia" mit einem Gesamtschaden von 330 Millionen Dollar bestraft, die Schuldfrage hatte schon der OGH nach dem ersten Prozess bestätigt. In der Causa "Gerharter" (Plastik-Sackerlkredit) wurde Nakowitz bereits rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

"Tut mir leid, dass so viel Geld verloren wurde"

Nakowitz nutzte zuvor den Prozess als Gelegenheit, sich zu Entschuldigen: "Es tut mir leid, dass so viel Geld verloren wurde, aber damals habe ich gedacht, dass die Maßnahmen zur Reparatur beitragen werden", sagte er (mehr dazu ...).

Nach Ansicht von Richter Böhm war Nakowitz die "unverzichtbare rechte Hand" von Elsner. Er führte auch die hohe Schadenssumme als erschwerend für die Tat an. Allerdings sieht Böhm in dem Umstand, dass Nakowitz als einziger einen Vergleich mit der Bawag abgeschlossen habe, einen Milderungsgrund.

"Abhängigkeitsverhältnis" von Elsner

Auch Staatsanwältin Sonja Herbst führte dies als Milderungsgrund an.  Außerdem nannte sie das "Abhängigkeitsverhältnis" von Elsner. Nakowitz sei aber auch nicht nur Überbringer des Wunsches des Vorstandes gewesen, sondern hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, sich seinem Handeln zu entziehen, etwa den Job zu wechseln.

Er habe auch an der Ausarbeitung und Umsetzung der Optionenstrategie mitgewirkt und die Abwicklung kontrolliert. Auch sei er nicht geständig gewesen. Eine unbedingte Freiheitsstrafe könne sich nur im oberen Bereich der vier Jahre bewegen, forderte die Staatsanwältin.

Nakowitz-Anwalt Carl Constantin Eschlböck wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass zahlreiche Milderungsgründe für seinen Mandanten sprechen würden. So habe Nakowitz laut Aussagen von Ex-Bawag-Chef Ewald Nowotny wesentlich an der Aufarbeitung der Causa BAWAG mitgeholfen, schilderte Eschlböck.

Nakowitz bei der Bawag

Nakowitz war 1989 zur Bawag gekommen und der Abteilung Beteiligungen zugeordnet, die von Ex-Bawag-General Johann Zwettler geführt wurde. Anfang 1998 wechselte er in das Generalsekretariat von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner, und war dort für Kommunikation und Sitzungsvorbereitungen zuständig. Diese Funktion hielt er bis April 2003 inne, danach wechselte er in den Vorstand, wo er bis April 2006 war.

Nakowitz ging während des ersten Prozesses keiner beruflichen Tätigkeit nach, von 2009 und 2010 engagierte er sich in der Pflege seiner Mutter, die 2011 verstarb. Seither ist er kaufmännischer Angestellter, jetzt für den zweiten Prozess ist er wieder karenziert.

(APA)

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