Fünf Mitglieder im Senat seien gegen Gebühren gewesen, zwölf dafür. Die Uni will mit dem Entscheid eine rechtliche Klarstellung erreichen. Die Bundes-ÖH ist enttäuscht.
"Die Universitätsleitung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Helmut Fuchs, der Senatsvorsitzende der Uni Wien. Die Politik habe der Universität aber "letztendlich keine Wahl gelassen", schließlich gehe es bei den durch die wegfallenden Studienbeiträgen fehlenden neun Mio. Euro "auch darum, ob wir 150 JungwissenschafterInnen beschäftigen können oder nicht". Im Senat haben sich nach Angaben aus dem Gremium zwölf Mitglieder für die Wiedereinführung ausgesprochen und fünf dagegen.
Notwendig war die Entscheidung zu einer autonomen Einhebung der Studiengebühren laut Senat aber auch, "um rasch Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten". Durch die Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Gebühren zu zahlen sind und wann nicht. Da sich die Regierung nicht fristgerecht auf eine Neuregelung geeinigt hat, zahlen Studenten aller 21 Unis im Sommersemester keine Gebühren. Für das Wintersemester hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) die Unis unter Berufung auf ein Gutachten von Verfassungsexperte Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich indes auf andere Gutachten, wonach die Unis gar nicht mehr kassieren können.
Uni will Musterklage vor den VfGH bringen
"Nicht zuletzt aus budgetären Gründen muss rasch wieder Rechtssicherheit in Bezug auf die Studienbeitragsfrage herrschen", so Rektor Heinz Engl am Donnerstag. Ziel der Universität sei es nun, eine rechtliche Klarstellung "kostengünstig zu erreichen, indem man einzelne Musterklagen vor den Verfassungsgerichtshof bringt", so Fuchs.
Er lade die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ein, "sich diesem Weg anzuschließen, um rasch wieder den Druck von der Universität zu nehmen". Die Uni werde alle eingezahlten Studienbeiträge rückerstatten, sollte der VfGH die Zulässigkeit in Musterverfahren verneinen. Die Bundesvertretung hatte bereits Anfang März eine Million Euro an Rücklagen aufgelöst, um sich für Massenklagen gegen Unis zu rüsten. Auch die Studentenvertreter der Uni Wien haben angekündigt, Geld für Klagen bereitzustellen.
Unterstützung für die Entscheidung von Rektorat und Senat kommt von den Dekanen und Zentrumsleitern der Uni Wien in einer Aussendung. Die budgetäre Situation der Uni und die offene Rechtsfrage würden keine andere Wahl lassen.
ÖH verurteilt den Beschluss des Senats
"Verurteilt" wird der Beschluss des Senats von der ÖH-Bundesvertretung. Die Uni Wien müsse sich bewusst sein, dass sie hier "rechtswidrig und gegen die Studierenden" vorgehe. "Der heutige Beschluss ist extrem enttäuschend - es wurde nicht auf die Stimme der Studierenden gehört und einfach über ihre Köpfe hinweg entschieden. Wir hätten dem Senat mehr Rückgrat zugetraut", so die Studentenvertreter. Im Anschluss an die Senatssitzung haben protestierende Studenten den Ring vor der Universität blockiert.
(APA)