Umstrittene Maßnahme des Sparpakets 2011 verstößt nicht gegen den Vertrauensschutz.
Wien/Kom. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) billigt die Abschaffung eines Steuervorteils für Konzerne, die von der rot-schwarzen Koalition mit dem Sparpaket 2011 vorgenommen wurde. Mit dem damaligen Budgetbegleitgesetz wurde die (einst unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeführte) Möglichkeit abgeschafft, die Zinsen für die Fremdfinanzierung von Beteiligungen im Konzern steuermindernd geltend zu machen. Experten kritisierten, dass damit auch bereits erfolgte Anschaffungen nachträglich teurer wurden und solcherart der Vertrauensschutz verletzt worden sei.
Nach dem VfGH-Erkenntnis B945/11 kann der Gesetzgeber in seinem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zulasten der Betroffenen verändern. Die Zielsetzung, unerwünschte, rein steuerlich motivierte Gestaltungen in Konzernen zu vermeiden, ist dabei grundsätzlich als sachliches Motiv für Einschränkungen anzusehen, schreibt die KPMG in ihren Tex News.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Fremdkapital mitunter aus Finanzierungsgesellschaften aus dem eigenen Konzern bezogen wurde, die ihren Sitz in Steueroasen hatten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2012)