Deutschland: RAF-Terroristin gibt Buback-Mörder nicht preis

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Auch nach 35 Jahren bleibt der spektakuläre Politmord an Generalbundesanwalt Buback ungeklärt: Verena Becker, wegen Mittäterschaft angeklagt, gab eine mit Spannung erwartete „Erklärung“ ab – und enttäuschte.

Wien/Stuttgart. Es hätten ihre 15 Minuten Ruhm werden können. Doch Verena Becker, einst RAF-Terroristin, heute gesundheitlich schwer angeschlagene Hartz-IV-Empfängerin, ließ die Gelegenheit verstreichen.
Seit Beckers Anwalt Anfang des Monats für 14. Mai eine 15-minütige Erklärung der Angeklagten angekündigt hatte, waren Spekulationen ins Kraut und Erwartungen in die Höhe geschossen: Würde jetzt, 35 Jahre nach dem Karlsruher Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer, Wolfgang Göbel, und Georg Wurster, dem Leiter der Fahrbereitschaft, endlich die Wahrheit ans Licht kommen? Würde Bubacks Sohn Michael, treibende Kraft und Nebenkläger des Prozesses, nun endlich erfahren, wer am Gründonnerstag des Jahres 1977 seinen Vater vom Rücksitz eines Motorrads aus erschossen hatte? War seine seit Jahren vorgebrachte Vermutung richtig, dass es niemand anderer als Verena Becker war?



Diese Fragen bleiben weiter offen. Es kam am Montag nur eine weitere hinzu: Warum hat Verena Becker vorab so viel Aufhebens gemacht, wenn sie dann im Wesentlichen nicht mehr als „Ich war nicht dabei“ sagt? Die heute 59-Jährige bestritt, zum Tatzeitpunkt überhaupt in Deutschland gewesen zu sein. Sie sei erst am Tag danach aus dem Nahen Osten zurückgekehrt. „Sie wollen wissen, wer Ihren Vater getötet hat? Diese Frage kann ich nicht beantworten, ich war nicht dabei“, wandte sie sich direkt an Michael Buback. Becker bestritt sogar, an den Vorbereitungen beteiligt gewesen zu sein.

Der „Karl May der RAF“

Das ist der Hauptpunkt der Anklage, denn im Gegensatz zu Buback-Sohn Michael, geht sie nicht davon aus, dass Becker geschossen hat.

Eigentlich könnte der Fall mit der Verurteilung von Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts 1980 juristisch als abgeschlossen gelten. Dass einer der drei den Finger am Abzug hatte, konnte indes nie bewiesen werden. Verurteilt wurden sie – unter Juristen nicht unumstritten – wegen „mittelbarer Mittäterschaft“.

Verurteilt wurde auch Verena Becker. Sie und RAF-Mann Günter Sonnenberg hatten wenige Wochen nach dem Attentat bei einer Polizeikontrolle auf die Beamten geschossen. Man fand bei ihr die Waffe, mit der Buback getötet wurde. Und man fand ihre Speichelspuren auf dem Umschlag des Bekennerschreibens. Das allein beweist freilich noch nichts.

Verena Becker arbeitete in Haft mit dem Verfassungsschutz zusammen und soll dabei den Namen des Todesschützen genannt haben: Jürgen Wisniewski. Vor Gericht hat sie das nicht wiederholt. Christian Klar wiederum habe gesagt, es sei Becker gewesen. Sagte ein ehemaliger Mithäftling. Dazu hat wiederum Klar bei seiner Zeugenaussage geschwiegen.

Dass Michael Buback seit Jahren alles in Bewegung setzt, den Mörder seines Vaters zu finden, ist einem Anruf von Ex-RAF-Mann Peter Jürgen Boock zu verdanken. Dieser habe ihm gesagt, dass es keiner der bereits Verurteilten war. Nun ist Boock aber keinesfalls eine verlässliche Quelle, beim Verfassungsschutz hat er wegen seiner Neigung zum Fabulieren den Beinamen „Karl May der RAF“.

Die Suppe blieb zu dünn

Verbissen versucht Michael Buback zu beweisen, dass Becker geschossen hat. Er trieb Augenzeugen auf, die unter Helm und Motorradkluft eine Frau ausgemacht haben wollen. Diese Suppe erwies sich im Prozess als zu dünn. Auch seine These, dass Becker vom Verfassungsschutz gedeckt werde, konnte Buback bisher nicht erhärten.

Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei Notizen Beckers gefunden, in denen sie sich fragte, ob sie nicht „Licht in die Schatten“ bringen könnte. Am Montag ist es nicht einmal die Entschuldigung geworden, auf die die Angehörigen der Opfer gehofft hatten.

Auf einen Blick

Verena Becker (59) steht seit September 2010 wegen des im April 1977 verübten Mordes an Deutschlands damaligem Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Mitarbeiter vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Ihr wird Mittäterschaft, nicht Mord vorgeworfen.
Im Mordfall Buback wurden bereits 1980 die RAF-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerst wegen „mittelbarer Mittäterschaft“ zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Ob jemand von ihnen tatsächlich jene Person war, die Buback vom Rücksitz eines Motorrads aus erschossen hat, konnte allerdings nie bewiesen werden. Bubacks Sohn Michael vermutet Becker als Täterin.

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