In Abwandlung eines berühmten Zitats über Verfolgungswahn ließe sich zu Martin Graf schreiben: Nur weil alle hinter ihm her sind, heißt das noch lange nicht, dass er nichts angestellt hat.
Denn der Sachverhalt, den der ORF-„Report“ geschildert hat, klingt dubios: Graf gründete in seinem Beruf als Anwalt eine Stiftung für eine ältere Dame, die über ein ansehnliches Vermögen verfügte, aber mit einer Million Euro nicht gerade der typische Fall für eine Stiftung ist. Heute hat die Frau nicht mehr viel Geld zur (monatlichen) Verfügung. Schlechte Beratung bei Investitionen ist unangenehm, aber nicht strafbar. Wenn Graf mit dem Geld aber jenen Teil eines Hauses kauft, in dem sein Bruder ein Lokal mietet, klingt das fragwürdig. Viel Aufklärungsbedarf für einen Dritten Nationalratspräsidenten und Kopf einer selbst ernannten Saubermannpartei.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.05.2012)