Minister legt wieder Entwurf für elektronische Gesundheitsakte ELGA vor. Kritiker halten Datenschutzbedenken aufrecht.
Wien. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA fertig. Vor eineinhalb Jahren war sein erstes Papier von Kritikern in der Luft zerrissen worden, die Ärztekammer machte dagegen überhaupt mobil.
Daran scheint sich nicht viel geändert zu haben. ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger poltert: „Man kann die Ärzte nicht in Ketten abführen.“ Erst wenn das Einvernehmen mit den Ärzten und die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Dinge sichergestellt seien, werde die ÖVP zustimmen. „Sonst nicht“, betont Rasinger.
Der Gesundheitsminister verweist freilich darauf, dass der Datenschutz seinen Plänen zufolge verschärft wird: So können Patienten nun zusätzlich ihre Daten auch nachträglich aus ELGA löschen. Das Stecken der E-Card bedeutet nicht automatisch eine ELGA-Identifikation, weil Versichertenstatus und ELGA-Identifikation getrennt abgefragt werden. Für die technische Anbindung müssen mindestens die Sicherheitsanforderungen des E-Card-Netzes erfüllt werden, und Gesundheitsdaten dürfen nicht außerhalb der EU gespeichert werden. Strafrechtliche Bestimmungen gelten nun für alle Gesundheitsdienste-Anbieter.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2012)