ÖBB-Dienstrecht: Heiß begehrt und bekämpft

Das Pensionsrecht der Bahn stammt aus dem Jahr 1898 und erlaubt nach wie vor, pragmatisierte Mitarbeiter - egal welchen Alters - frühzeitig in Rente zu schicken. Davon wird Gebrauch gemacht, weil das für die meisten Eisenbahner gültige Dienstrecht Kündigungen nur bei schwersten Verfehlungen erlaubt. Daher bemühen sich Politiker und ÖBB-Manager seit längerem, aus der Bahn ein "normales Unternehmen" zu machen, ein Unternehmen, wo es möglich ist, Mitarbeiter zu versetzen und auch zu kündigen.

Die Gewerkschaft ist mit diesen Plänen wenig einverstanden. Sollte ein neuer Dienstrechtsentwurf in Begutachtung geschickt werden, droht man offen mit Streik.

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