Derzeit hält sich Elsner in einer Tiroler Lungenklinik auf. Den für heute in Wien festgelegten Gutachtertermin bei einem Arzt wird er wohl nicht wahrnehmen.
Das Ringen um Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner geht weiter: Während Richter Christian Böhm heute, Donnerstag, am 14. Verhandlungstag des zweiten BAWAG-Strafprozesses weiter auf ein Erscheinen des mitangeklagten Ex-Bankers vor Gericht drängt, betont dessen Anwalt Jürgen Stephan Mertens, dass sein Mandant zu krank sei, um zu kommen. Elsner ist für kommenden Montag zur nächsten Verhandlung geladen. Der Sachverständige Thomas Keppert hat heute die BAWAG-Bilanz 2003 bzw. die in ihr durchgeführten Korrekturen für "richtig" befunden.
Elsner war im Juni vom Gutachter Günter Leopold Steurer für verhandlungsunfähig eingestuft worden, weil er wegen Tuberkulose behandelt wurde. Heute Abend habe Elsner beim Gutachter in Wien einen Überprüfungstermin, so der Richter. Den Wiener Arzttermin wird Elsner wohl nicht einhalten, da er sich laut Auskunft seines Anwalts in einer Lungenklinik in Natters in Tirol befindet. Zuvor sei er in einer Asthmaklinik im bayerischen Berchtesgaden behandelt worden. Das Gericht habe immer über Elsners Aufenthalt Bescheid gewusst, betonte Elsners Anwalt heute gegenüber der APA. Elsner sei einfach zu krank, um an einer Verhandlung teilzunehmen.
"Schonende" Einvernahme möglich
Nach Ansicht von Beobachtern muss sich das Gericht bemühen, dass Elsner doch noch zur Verhandlung kommt. Auch die Vorführung des Angeklagten wäre möglich, wird jedoch für Montag noch nicht erwartet. Falls Elsner am Montag der Ladung zu Gericht nachkommt, könnte seine Einvernahme auf mehrere Tage aufgeteilt werden, um die gesundheitliche Belastung zu verringern. Dann wären nächste Woche mehrere Hauptverhandlungstage möglich.
Der heute 77-jährige Elsner ist im zweiten BAWAG-Prozess wegen einer Klage der BAWAG mitangeklagt, mit der die Bank die Pensions-Abfindung in Höhe von sechs Millionen Euro zurückfordert.
Sachverständiger: Bilanz von 2003 korrekt
In der Verhandlung hat der Sachverständige Thomas Keppert heute die BAWAG-Bilanz 2003 für aus seiner Sicht "richtig" erklärt. Die Korrektur der Fehler des Konzernabschlusses 2002 in der Bilanz 2003 sei im damals noch bestehenden Wahlrecht gedeckt, so der Gutachter. Im ersten Strafprozess hatte das Gericht auf Rechtswidrigkeit der Bilanz 2003 entschieden.
Keppert hatte seine heutige Stellungnahme als Reaktion auf Fragen des mitangeklagten Wirtschaftsprüfers Robert Reiter erstellt. Gemäß der heutigen Lehre seien Berichtigungen von fehlerhaften Jahresabschlüssen in laufender Rechnung in Folgejahren in allen Fällen zulässig und geboten, derartige Berichtigungen bedrohten den Folgeabschluss keinesfalls mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit, so Keppert
(APA)