Der Wirtschaftsprüfer Altenberger wirft der Politik vor, ihm falsche Unterlagen gegeben zu haben. Er hatte das Millionenhonorar für Steuerberater Birnbacher als angemessen qualifiziert.
Der Wiener Wirtschaftsprüfer Gerhard Altenberger erhebt Vorwürfe gegen die Kärntner Landespolitik. Altenberger hatte das Millionenhonorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher im Zuge des Hypo-Verkaufs als angemessen qualifiziert, er war von einer Tätigkeit vergleichbar mit einer Investmentbank ausgegangen. Wie das Nachrichtenmagazin "profil" vorab berichtete, fühlt sich der Gutachter, gegen den die Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt, nun getäuscht.
"Das mir vorgelegte Leistungsverzeichnis, laut dem Birnbacher 300 Stunden an der Transaktion gearbeitet hat, war offensichtlich falsch. Und ich wurde auch darüber getäuscht, dass mein Privatgutachten in einem Strafverfahren verwendet werden würde. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Auftrag so nie angenommen", so Altenberger gegenüber "profil".
Der "Leistungskatalog" - vor Gericht nannte Birnbacher diesen vorsichtiger "eine Chronologie" - sei ihm, Altenberger, von den damaligen Holding-Vorständen Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez in Abstimmung mit dem früheren Aufsichtsratschef Josef Martinz übermittelt und von Birnbacher "ausdrücklich bestätigt" worden.
Tätigkeitsbericht "falsch"
Schon vor Gericht hatte Altenberger seine Arbeit verteidigt. Er war davon ausgegangen dass Birnbachers Tätigkeit mit der einer Investmentbank vergleichbar sei und daher "ein Transaktionshonorar von 0,65125 Prozent (netto) der Vertragssumme als angemessen zu qualifizieren ist". In absoluten Zahlen waren das jene sechs Millionen Euro, wegen denen am Montag Birnbacher, Martinz, Megymorez und Xander der Untreue schuldig gesprochen wurden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
"Wenn die Angaben im Tätigkeitsbericht falsch sind und die Tätigkeiten nicht erbracht wurde, dann ist das Gutachten gegenstandslos", meinte Altenberger bei seiner Befragung im Zeugenstand. In einem ersten Gutachten - damals war noch von einem Prozentsatz von 1,25 beziehungsweise zwölf Millionen Euro die Rede - hatte sich der Gutachter noch geweigert, das Wort "angemessen" zu verwenden. Er wählte die Begriffe "darstellbar und plausibilisierbar."
(APA)