„Gegenklage“ in New York: Kein Ende der Bawag-Affäre

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Führt die von Elsner in New York eingebrachte Klage dazu, dass die Bawag-Affäre neu beleuchtet wird? Mehr Strafe als im ersten Verfahren kann Elsner selbst bei einer Verurteilung nicht bekommen.

Wien/M. s. Wenn der Wiener Strafrichter Christian Böhm heute, Mittwoch, das zweite Bawag-Strafverfahren gegen Helmut Elsner fortsetzt, steht erneut der Gesundheitszustand des 77-jährigen Angeklagten im Mittelpunkt. Der herz- und lungenkranke Ex-Bawag-Generaldirektor hat die „Presse“ bereits wissen lassen, dass er sich im Raum München aufhalte – zur Behandlung in einer Spezialklinik. Daher sprach noch am Dienstag (siehe obiges Interview) alles dafür, dass Elsner erneut der Verhandlung fernbleibt.

Angestrengt wird dieses Verfahren von der Bawag selbst – also von der einstigen Gewerkschaftsbank, die in der Ära Elsner durch hochriskante Spekulationsgeschäfte einen Milliardenschaden (laut Urteil im ersten Bawag-Prozess 1,4 Milliarden Euro) davongetragen hat. Die Bank nimmt nun die Rolle des Staatsanwaltes ein und beantragt per Subsidiaranklage eine weitere Verurteilung Elsners. Würde diese erfolgen, so würden sich für die Bawag die Chancen erhöhen, auf das eingefrorene Elsner-Vermögen zugreifen zu können, um so einen Bruchteil der früheren Verluste hereinzuholen.

Mehr Strafe als im ersten Verfahren kann Elsner aber selbst bei einer Verurteilung nicht bekommen, da er bereits wegen Untreue zehn Jahre Haft, die Höchststrafe, erhalten hat. Elsner ergreift nun selbst – trotz angeschlagenen Gesundheitszustands – die Initiative. Er klagt in New York 1,8 Milliarden Dollar ein – den Gegenwert jenes Spekulationsschadens, den er selber laut Urteil verursacht hat. Die Klage wendet sich unter anderem gegen die ehemalige Bawag-Spitze. Sie beruht auf der Annahme, dass das Brokerhaus Refco mit seinerzeitigen Bawag-„Individuen“ (wie es heißt) ein „Betrugssystem“ entwickelt haben soll. Ob Ansprüche gegen die Beklagten geltend gemacht werden können, ist völlig offen. In strafrechtlicher Hinsicht gilt die Unschuldsvermutung.

Elsners Vorwurf, wonach der Investmentbanker Wolfgang Flöttl betrügerisch vorgegangen sei, wurde von diesem wiederholt scharf zurückgewiesen. Der im ersten Bawag-Verfahren gegen Flöttl gefällte Schuldspruch wegen Beteiligung an der Untreue wurde aufgehoben. Flöttl muss sich nun (ebenso wie Ex-Bawag-Manager) erneut vor Gericht verantworten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2012)

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