15 Personen aus Raiffeisen-Umfeld unter Insiderverdacht

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Personen RaiffeisenUmfeld unter Insiderverdacht(c) APA (Georg Hochmuth)
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Der "Vermögensvorteil" soll sich auf 87.000 Euro belaufen. Zudem hat die FMA eine Strafe wegen Verletzung der ad hoc-Pflicht verhängt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) ermittelt gegen 15 Personen aus dem Umfeld von Raiffeisen wegen mutmaßlichen Insiderhandels mit Raiffeisen-International-Aktien. Im Vorfeld der Bekanntgabe einer möglichen Fusion von Raiffeisen International (RI) und Raiffeisen Zentralbank (RZB) am 22. Februar 2010 sollen Raiffeisen-Insider - unter ihnen ein leitender Angestellter - ihren Informationsvorsprung zum rechtzeitigen Verkauf von RI-Aktien genutzt haben, berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe.

Dadurch konnten die beteiligten Personen erwartbare Verluste vermeiden. Der "Vermögensvorteil" soll sich laut WKSTA auf 87.000 Euro belaufen. Bei Raiffeisen weist man den Vorwurf des Insiderhandels zurück. "Wir kennen die Anzeige nicht. Ich kann nur festhalten, dass nicht einmal theoretisch Informationen missbräuchlich ausgenutzt werden konnten", sagte RZB-Sprecher Andreas Ecker-Nakamura dem Magazin. Bis 19. April 2010 sei unklar gewesen, "ob diese Transaktion tatsächlich zustande kommen kann. Dies wäre aber die Voraussetzung für Insiderinformation gewesen."

Aktive Vorstände nicht unter Verdächtigen

Aktive Vorstände oder Aufsichtsräte von Raiffeisen International oder RZB sollen sich nicht unter den Verdächtigen befinden. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ins Rollen kamen die Ermittlungen wegen einer Sachverhaltsdarstellung der Finanzmarktaufsicht im April. Die FMA wollte die Causa gegenüber dem Magazin aber nicht näher kommentieren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte die Untersuchungen: "Wir ermitteln gegen 15 Beschuldigte wegen mutmaßlichen Insiderhandels", erklärte WKSTA-Sprecher Erich Mayer.

Die Fusionspläne sollen ab Herbst 2009 laufend in den Gremien von Raiffeisen International und RZB thematisiert worden sein. Laut "profil" besteht der Verdacht, dass die Information über eine nahende Ad-hoc-Meldung aus den Raiffeisen-Gremien hinausgetragen worden ist, woraufhin mehrere Personen vorab Aktien verkauften. Das Kundengeschäft der RZB wurde dann im Oktober 2010 mit der Raiffeisen International Bank Holding fusioniert und die Raiffeisen Bank International (RBI) geschaffen. Nicht alle Beschuldigten sollen auch tatsächlich Aktien gehandelt haben. Das Strafmaß für die Weitergabe von Insiderinformationen ohne jeden materiellen Nutzen liegt bei bis zu sechs Monaten Haft.

FMA: Ad-Hoc-Pflicht wurde verletzt

Unabhängig von der Insider-Causa hat die Finanzmarktaufsicht außerdem Verwaltungsstrafen wegen Verletzung der Ad-Hoc-Pflicht in der Höhe von 120.000 Euro gegen sechs 2010 verantwortliche Raiffeisen-Manager verhängt. Die Öffentlichkeit hätte früher über die "mögliche strategische Option" des Zusammenschlusses informiert werden müssen, heißt es laut Bericht. Der bis heute im Amt befindliche Vorstandschef Herbert Stepic und dessen Finanzchef Martin Grüll fassten jeweils 30.000 Euro Strafe aus und vier weitere Manager jeweils 15.000 Euro.

Die Strafbescheide sind nicht rechtskräftig, die Betroffenen haben diese vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beeinsprucht. "Ein mehrstufiger Entscheidungsprozess mit offenem Ausgang kann nach unserer Auffassung nicht ad-hoc-pflichtig sein", betonte RZB-Sprecher Ecker-Nakamura.

(APA)

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