Der Ex-Kommissar sei politisch untragbar, aber unschuldig. Darum habe er Anspruch auf Entgelt und EU-Pension, erklärt die EU-Behörde.
[BRÜSSEL] Zumindest finanziell muss man sich um John Dalli, den über eine Bestechungsaffäre gestolperten Ex-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, keine Sorgen machen. Ein Sprecher der EU-Behörde gab nämlich am Montag bekannt, dass der Malteser seine Rechtsansprüche auf Übergangsgehalt und EU-Funktionärspension behalte.
„Die Europäisch Kommission muss die Unschuldsvermutung respektieren. Wir betrachten Herrn Dalli als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist", sagte Olivier Bailly, ein Sprecher von Kommissionspräsident José Manuel Barroso.
Das bedeutet für Dalli zweierlei. Erstens hat er ab sofort bis zum Ende der Amtsperiode des gegenwärtigen Kollegiums von Kommissaren (Anfang 2015) Anspruch auf ein Übergangsgehalt von 45 Prozent seines Grundbezugs. Dieser beträgt 20.667,20 Euro pro Monat, Dalli erhält folglich 9300 Euro pro Monat. Von diesem Bruttobetrag wird die vorteilhafte EU-Steuer abgezogen, sie beginnt bei acht Prozent und steigt in insgesamt 14 Stufen auf den Höchstsatz von 45 Prozent.
2356 Euro monatliche Pension
Zusätzlich erwirbt Dalli nächstes Jahr am 5. Oktober anlässlich seines 65. Geburtstages den Anspruch auf eine EU-Pension. Für die zweieinhalb Jahre, die er in Brüssel gedient hat, wird er ab Auslaufen des erwähnten Übergangsgehaltes monatlich 11,4 Prozent seines Grundgehalts als Rente kassieren, also 2356 Euro.
Einem Bericht von OLAF zufolge, dem EU-Amt zur Betrugsbekämpfung, soll Dalli von Gerüchten gewusst haben, dass ein Lobbyist ihn gegen Geld zur Änderung der EU-Richtlinie über Tabakprodukte korrumpieren wolle. Geld floss angeblich nie, der OLAF-Bericht ist allerdings weiterhin unter Verschluss.
Dallis Nachfolger in der Kommission jedenfalls steht fest: Am Montag erklärte Kommissionspräsident Barroso nach einem Treffen mit Maltas Außenminister Tonio Borg, er sei mit seiner Nominierung einverstanden. Borg wird noch im Europaparlament angehört werden müssen. Wann, steht noch nicht fest.