Telekom-Geld für die Politik: Aktion scharf der Staatsanwaltschaft

(c) Clemens Fabry
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Nach Einbringen der Anklage gegen Rudolf Fischer, Peter Hochegger und fünf weitere Beschuldigte, zeigt sich: Die Justiz verschärft ihre Gangart im Kampf gegen verdeckte und "verkehrsinadäquate" Parteispenden.

Ich habe die Parteienfinanzierung nicht beauftragt. Ich habe sie auch nicht unterschrieben.“ Dies sagte der frühere Vorstandsvorsitzende der Telekom Austria AG am 1. Februar des Vorjahres im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss. Seit Montag („Die Presse“ berichtete) ist Rudolf Fischer wegen besagter – laut Staatsanwalt: illegaler – Parteienfinanzierung (Straftatbestand: Untreue) angeklagt. Mehr noch: Da die eingangs zitierte Aussage von Fischer als Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht gemacht wurde, muss dieser nun auch noch falsche Beweisaussage verantworten.

Die Anklage (sie ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung) bezieht sich auf eine eben schon im U-Ausschuss aufgetauchte Form der Parteienfinanzierung: Über parteinahe Werbeagenturen wanderte Telekom-Geld an politische Parteien.

Fischer soll demnach am 12. September 2006 seine Verfügungsbefugnis als Telekom-Vorstand wissentlich missbraucht haben. Dadurch soll er seinem Unternehmen 960.000 Euro „Vermögensnachteil“ zugefügt haben. Indem er den „Vergabeakt“ (Vergabe des Geldes in zwei Tranchen) gegenzeichnete und dadurch die „erforderliche Zustimmung zur Abwicklung von Zahlungen für den Wahlkampf des BZÖ (...) tätigte“. Fischer selbst wies zuletzt die Vorwürfe zurück. Er wird durch Ex-Telekom-Manager Gernot Schieszler – ihn baut die Anklage als Kronzeugen auf – belastet.

Lobbyist Peter Hochegger soll die Geldflüsse eingefädelt haben. Er soll als Berater der Telekom den früheren Tiroler FPÖ- bzw. BZÖ-Politiker Klaus Wittauer (auch er ist wegen Untreue und falscher Beweisaussage angeklagt) „ersucht“ haben, Kontakte zwischen BZÖ-nahen Werbeagenturen und Schieszler herzustellen. Insofern sind nun auch der Agenturchef Kurt S. und die Werberin Tina H. angeklagt. Diese beiden hätten laut Anklage mit ihren Geständnissen zur Wahrheitsfindung beigetragen. Das sei „besonders mildernd“ zu berücksichtigen.

Weniger Milde lässt die Anklage bei Ex-BZÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher erkennen. Ihm wirft sie Geldwäscherei und falsche Beweisaussage vor, weil dieser „Vermögensbestandteile aus einem Verbrechen an sich gebracht“ haben soll – „indem er als Geschäftsführer der Orange-Werbeagentur Kurt S. anwies“, die Rechnungen der Orange-Agentur zu zahlen. Eccher selbst – er ist auch in der Parteienfinanzierungs-Causa „Rumpold“ angeklagt – hatte zuletzt wissen lassen, dass er sich gegen die Vorwürfe „ordentlich wehren“ wolle.

Nutzen der Gelder „zweifelhaft“

Dass die Anklagebehörde offenbar konsequent gegen Parteienfinanzierung vorgeht, zeigt nicht nur der Umstand, dass in der Causa Telekom eine ganze Serie von Anklagen zu erwarten ist. Auch die Verweise auf einschlägige Judikatur sprechen eine deutliche Sprache. Auf Seite 41 der 45 Seiten starken Anklage heißt es (unter Verweis auf einen rechtlichen Kommentar) im Kapitel „Befugnismissbrauch durch verkehrsinadäquate Parteispenden“: „Bei bestimmten Vermögensdelikten, deren direkter ökonomischer Nutzen zweifelhaft oder ausschließbar sein kann, wie (...) Parteispenden, hat der Befugnisträger die Leistungsgfähigkeit, Zielsetzungen und Bedürfnisse des Machtgebers sowie die Gepflogenheiten des seriösen Geschäftslebens zu berücksichtigen.“ Dies scheint vor allem der damaligen Telekom-Führung ins Stammbuch geschrieben worden zu sein.

Weiters schreibt Ankläger Gerhard Jarosch: „Schon unter Außerachtlassung des Umstandes, dass das Vermögen der Telekom Austria AG über Scheinrechnungen aus dem Unternehmen verbracht wurde, erscheinen unter Heranziehung der Judikatur des Obersten Gerichtshofes die geleisteten Zahlungen an das BZÖ als nicht verkehrsadäquat.“ Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2013)

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