Franz Koloini, Ex-Sekretär von Jörg Haider, erhielt erneut einen Freispruch. Der Anklagevorwurf blieb also unbewiesen. Auch den eingebürgerten Russen blieben Strafen erspart.
Wien. Die vom Oberlandesgericht Wien angeordnete Wiederholung des Prozesses um den „Verkauf“ von österreichischen Staatsbürgerschaften endete so wie der erste Durchgang: mit vier Freisprüchen. Und zwar für den früheren Sekretär des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider, den 34-jährigen Franz Koloini, die beiden russischen Investoren Alexey B. (44) und Artem B. (49) sowie deren Wiener Anwalt S. (47). Da die Anklage keine Erklärung abgegeben hat, sind die Urteile nicht rechtskräftig.
„Es haben sich keine Anhaltspunkte für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts ergeben“; die Anfang 2007 erfolgten Einbürgerungen der beiden Russen hätten einen ganz „gewöhnlichen Verfahrensverlauf“ genommen; eine „bevorzugte Behandlung“ sei nicht ersichtlich. So glatt begründete nun Einzelrichterin Stephanie Öner am Montag die vier Freisprüche.
Auch bei Jörg Haider, der im Zentrum der Affäre steht und daher wohl auch auf der Anklagebank gesessen wäre (Haider kam im Oktober 2008 bei einem Verkehrsunfall ums Leben), sei „kein Anhaltspunkt einer pflichtwidrigen Intervention“ ersichtlich gewesen. Die Entscheidung der Bundesregierung, den Russen die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, nannte die Richterin „inhaltlich richtig“.
Der Anklagevorwurf, die beiden Investoren hätten sich ihre Einbürgerungen auf Betreiben Haiders erkauft, indem sie circa zwei Millionen Euro Sponsorengeld für den Kärntner Formel-1-Rennfahrer Patrick Friesacher auf ein Hypo-Alpe-Adria-Konto fließen ließen, blieb also unbewiesen.
Koloini ist vorgeworfen worden, er habe bei Auflösung des Hypo-Kontos einen wechselkursbedingten Überhang von 197.000Euro auf zwei Sparbücher verteilt und das Geld teilweise in bar an Haider übergeben. Dies schaue zwar eigenartig aus, sei aber nicht verboten, lautete die Urteilsbegründung sinngemäß. Koloini meinte nach seinem Freispruch, er hoffe, dass das mediale „Martyrium“ für ihn nun zu Ende sei.
Ankläger geißelt Ex-Landeschef
Ankläger Eberhard Pieber hat im Plädoyer Haider gegeißelt. Dieser habe rund um die Verleihung der Staatsbürgerschaften den Tatbestand der Bestechlichkeit gesetzt, indem er „pflichtwidrig und parteilich“ gehandelt habe.
Zuvor hat der damalige Kabinettschef Philipp Ita als Zeuge einen Interventionsversuch Haiders bestätigt. Letzterer habe in einem Schreiben an den damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auf eine von Innenministerin Liese Prokop angeblich zuvor erhaltene Zusage zur Einbürgerung hingewiesen. Dieser Brief war an Schüssel gesandt worden, da dieser Anfang 2007, nach dem plötzlichen Tod von Innenministerin Liese Prokop, interimistisch auch Innenminister war. Laut Ita habe Prokop damals aber „sicher keine Zusage ins Blaue gemacht“.
Ob das Verfahren neuerlich in die zweite Instanz geht, bleibt abzuwarten. In dieser Runde musste sich die Anklage mit ihrer Forderung nach Schuldsprüchen jedenfalls eindeutig geschlagen geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2013)