Bewährungshelfer: Strafen für Sexualtäter nicht so schnell erhöhen

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Der Verein „Neustart“ will, dass Justizministerin Karl ihre Pläne bis zur Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches auf Eis legt.

Wien. Ab 1. Mai soll es härtere Sanktionen für Sexualstraftäter geben. So will es Ministerin Beatrix Karl, die eine dementsprechende Novelle in Begutachtung geschickt hat. Doch der Plan ist nicht unumstritten.

Der Verein „Neustart“, der sowohl für die Resozialisierung von Straffälligen als auch für die Unterstützung von Opfern zuständig ist, ersucht Karl, die Novelle zurückzustellen. Bevor man die Strafen erhöhe, sollte man besser warten, bis der Reformprozess des Strafgesetzbuchs (StGB) abgeschlossen ist, betont „Neustart“ in seiner Stellungnahme zum Karl-Entwurf. Die Justizministerin setzte, wie berichtet, eine Expertengruppe ein, die das StGB auf Ungerechtigkeiten beim Strafausmaß untersuchen und modernisieren soll. Bis zum Jahr 2015 wird nach Plan des Ministeriums das neue Strafgesetzbuch entstehen.

Grundsätzlich hofft „Neustart“, dass durch die StGB-Reform die Strafen für weniger schlimme Delikte (mit „geringerem Unwertgehalt“) sinken. Dadurch soll man die Entwicklung im Strafrecht der vergangenen Jahrzehnte, in denen Strafen immer wieder erhöht wurden, ausgleichen. Ein Anstieg an Freiheitsstrafen vermindere nämlich nicht die Kriminalität, mache aber den Strafvollzug teurer.

Immerhin wird Karls aktuellem Entwurf zugestanden, dass er „legistisch ausgereift“ und „nachvollziehbar begründet“ sei Der Entwurf sieht höhere Mindeststrafen bei Sexualdelikten vor. Geplant ist überdies eine Verschärfung beim „Grooming“ (Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen per Internet).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2013)

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