Stimmen vertauscht

Fachschaftslisten beantragen Neuauszählung der ÖH-Wahl

Eine weitere Wahl dürfte nicht ordnungsgemäß ausgezählt worden sein. Die ÖH-Wahl, die von vielen IT-Problemen begleitet war, wird nun von den Fachschaftlisten (FLÖ) angefochten. An der Uni Wien dürften Stimmen falsch zugeordnet worden sein.

Die vor rund einem Monat beendeten Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) werden angefochten. Konkret verlangen die Fachschaftslisten (FLÖ) eine Neuauszählung der Stimmen an der Universität Wien - dort waren in einer Unterkommission zunächst die Stimmen der FLÖ dem Kommunistischen StudentInnenverband - Linke Liste (KSV-LiLi) zugeordnet worden - und umgekehrt. Über die Anfechtung entscheiden nun die Bundeswahlkommission bzw. der Bildungsminister.

Konkret geschah bei der Wahl in etwa das, was am Samstag auch beim SPÖ-Parteitag passiert ist. Die Stimmen für die FLÖ wurden in einer Unterkommission beim Eintragen nach der Auszählung mit jenen des KSV-Lili vertauscht. Das wurde zwar berichtigt, im Zuge dessen wurden aber nach Angaben der FLÖ auch sechs Stimmen neu entdeckt. Auch diese wurden im Ergebnis mittlerweile berücksichtigt. Nach der Neuauszählung dürfte zwar das Ergebnis dieser Unterkommission nun passen. Die FLÖ wollen aber nun die gesamte Uni Wien neu auszählen lassen - was in einer Kommission passiert sei, könne schließlich auch bei anderen der Fall sein.

Angefochten wurde sowohl die Wahl der Universitätsvertretung als auch jene der Bundesvertretung. Zunächst müsse nun die Wahlkommission an der Uni Wien eine Stellungnahme abgeben. Dann müsse man schauen, ob weitere Ermittlungsschritte einzuleiten sind. Über die Anfechtung der Wahl zur Universitätsvertretung entscheidet dann die Bundeswahlkommission, über jene zur Bundesvertretung Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).

Bei beiden Wahlen erreichte der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) an der Uni Wien die mit Abstand meisten
Stimmen, gefolgt von den Grünen und Alternativen StudentInnen (Gras) sowie dem KSV-Lili. Auf die Zusammensetzung der jeweiligen Vertretungen hat die Anfechtung vorerst keinen Einfluss - die jeweiligen konstituierenden Sitzungen von Uni- wie Bundesvertretung können plangemäß stattfinden. (APA)

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