Wien

Beschwerde gegen Wiener Taxler: Wenn der Angeklagte auch der Richter ist

Jeden Tag gibt es eine offizielle Beschwerde gegen Taxi-Fahrer, sagt die Wirtschaftskammer
Jeden Tag gibt es eine offizielle Beschwerde gegen Taxi-Fahrer, sagt die WirtschaftskammerImago Stock&people
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Beschwerden bei der wenig auskunftsfreudigen Taxiinnung wegen eines Fahrers sind zwar prinzipiell möglich, erscheinen aber eigentlich ziemlich sinnlos.

Die in Wien tätigen Taxifahrer waren ja noch nie Kandidaten für die Auszeichnung „Kundenfreundlichkeit“. Seit die Bundesregierung mit einer Novelle zum Gelegenheitsverkehrsgesetz auch noch die Konkurrenz durch Uber ausgeschaltet hat, das eine bisher ungekannte Qualität in die Bundeshauptstadt gebracht und auch bei dem einen oder anderen Taxifahrer zu mehr Bemühen geführt hat, müssen sich die Taxiunternehmen nicht einmal mehr anstrengen.

Keine echte Konkurrenz

Eine echte Konkurrenz gibt es mittlerweile also nicht mehr, dem Passagier bleibt am Ende nur noch mehr oder weniger die Wahl des geringeren Übels. Erlebnisse in der Vergangenheit haben zu der Empfehlung geführt, man möge bei besonders miserablem Service oder bei rücksichtsloser Fahrerei des Chauffeurs doch an die zuständige Innung eine Beschwerde richten.

Mit der „Innung“ ist die Fachgruppe „Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen“ gemeint, die in der Wiener Wirtschaftskammer angesiedelt ist und der alle Taxiunternehmen angehören. Es entscheiden also Taxiunternehmen über eine Beschwerde gegen Taxiunternehmen.

„Beschweren S‘ eana nur“

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