Künstliche Intelligenz

Europa am Scheideweg: EU-Parlament entscheidet über AI Act

War Elon Musk in Wien, oder nicht? Mit Hilfe des AI Acts soll künftig klar gekennzeichnet sein, wenn ein Bild künstlich entstanden ist.
War Elon Musk in Wien, oder nicht? Mit Hilfe des AI Acts soll künftig klar gekennzeichnet sein, wenn ein Bild künstlich entstanden ist. Die Presse Fotos extern
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Das EU-Parlament stimmt am Mittwoch über den AI Act ab, der den Umgang mit Künstlicher Intelligenz regeln soll. Bis dieser im Alltag spürbar sein wird, werden aber noch zwei bis drei Jahre vergehen.

Spätestens seit ChatGPT ist Künstliche Intelligenz in aller Munde. Dabei ist sie nicht neu und begegnet uns regelmäßig in unserem Alltag. Spätestens, wenn wir mit unserem Fingerabdruck oder dem Gesicht unser Handy entsperren. Eben weil die Technologie immer flächendeckender zum Einsatz kommt, hat die EU es sich zum Ziel gesetzt, ein Regelwerk zu erstellen, den sogenannten AI Act. Doch just ChatGPT hat dies verhindert.

Das EU-Parlament wird heute, Mittwoch, über den AI Act abstimmen. Nachdem nun auch die sogenannte generative KI, worunter auch ChatGPT fällt, in den Gesetzesvorschlag eingearbeitet wurde. Trotz dieser Verzögerung ist die EU Vorreiter.

Mit diesem Gesetz, dass noch mit der EU-Kommission und den einzelnen Staaten der Gemeinschaft im sogenannten Trilog abgestimmt werden muss, wäre Europa führend bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI). Die meisten Staaten stehen bei diesen Bemühungen noch am Anfang. Die europäischen Regelungen sehen unter anderem eine Einstufung von KI-Software in Risikoklassen vor, die Anbieter an bestimmte Auflagen bindet. Auch sollen von Programmen wie ChatGPT erstellte Inhalte als solche gekennzeichnet werden.

„Wir unterstützen ein EU-Gesetz, das den Einsatz von KI so bald wie möglich regelt. Der Grundsatz dafür muss sein, dass wir die Chancen dieser neuen Technologie nutzen und deren Risiken nach Möglichkeit minimieren“, sagen die ÖVP-Europaabgeordneten Barbara Thaler und Lukas Mandl vor der heutigen Abstimmung über den sogenannten Artificial Intelligence Act im Plenum des Europaparlaments.

Auch der Grüne Thomas Waitz bezeichnet den AI-Act als „gute Vorlage“. Er lege klar fest, wofür Künstliche Intelligenz eingesetzt werden dürfe und wofür nicht: Für Social Profiling wie die Erfassung und Auswertung von biometrischen Maßstäben oder Emotionen von Menschen seien klare Grenzen gesetzt.

s sei „dringend und wichtig“, diese sich rasch entwickelnde Technologie mit einem guten Rahmen auszustatten. In der Vergangenheit habe die EU den Fehler gemacht, die Risiken auszuschließen, aber die Chancen dabei nicht auszunutzen. Der jetzige Vorschlag sei ausgewogen, selbst die Branche sei dafür, so NEOS-Mandatarin Claudia Gamon. Eine seriöse Regulierung könne das Potenzial der Künstlichen Intelligenz heben, ist sie überzeugt.

„Europa steht bei künstlicher Intelligenz am Scheideweg. Jetzt entscheidet sich, ob der AI Act KI-Innovationen in Europa behindert und ihren Einsatz erschwert oder ob er Europa eine Chancenperspektive für die KI eröffnet. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Parlament ist die Diskussion über den AI Act nicht beendet, sie tritt in ihre entscheidende Phase ein.  Es muss jetzt darum gehen, auf der Zielgeraden im Gesetzgebungsverfahren die Schwächen des Vorschlags zu korrigieren“, warnt Achim Berg, Präsident des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche.

Wie ist der AI Act aufgebaut?

Das Gesetz ist weitreichend und gilt für alle, die ein Produkt oder eine Dienstleistung auf KI-Basis anbieten. Es deckt Anwendungen ab, die Inhalte, Vorhersagen und Empfehlungen liefern oder die Entscheidungsfindung der Nutzer beeinflussen. Dabei stehen nicht nur kommerzielle Angebote, sondern auch die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung im Fokus. Der „AI Act“ soll die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzen.

Vor allem KI-Programme, die bei kritischer Infrastruktur, der Strafverfolgung oder in der Bildung zum Einsatz kommen, gelten als „hoch riskant“. Anders als „inakzeptable“ Programme werden sie nicht verboten. Sie müssen aber hohe Auflagen erfüllen. In diese Gruppe fällt beispielsweise Software, die zur Überwachung eingesetzt wird oder Fotos und Videos täuschend echt manipulieren („Deep Fake“) kann. Anbieter werden daher voraussichtlich sämtliche Aktivitäten ihrer KI protokollieren und diese Daten den Behörden zur Prüfung zur Verfügung stellen müssen. Das ist mit hohen Kosten verbunden.

Ein langer Weg bis zum Gesetz

Unter der Voraussetzung, dass das EU-Parlament sich heute auf einen gemeinsamen AI Act einigt, wird es noch einige Zeit dauern, bis dieses Regelwerk im Alltag spürbar sein wird. Denn einerseits beginnen bei einer Einigung erst die Trilog-Verhandlungen, andererseits gibt es sicherlich großzügige Übergangsfristen. Aus diesem Grund hat EU-Technologiekommissarin Margrethe Vestager darauf gedrängt, dass Anbieter zu einer freiwilligen Selbstkontrolle verpflichtet werden. Damit könne Zeit gewonnen werden, bis gesetzliche Regeln griffen, sagte EU-Technologiekommissarin Margrethe Vestager. Immerhin werde es zwei bis drei Jahre dauern, bis der AI Act tatsächlich greifen würde. (bagre/APA/DPA)

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