Auskunftspflicht

Transparenz nach Rathaus-Art: Streit geht in die nächste Runde

Wie weit und mit welchen Mitteln muss sich das Rathaus in die Karten schauen lassen?
Wie weit und mit welchen Mitteln muss sich das Rathaus in die Karten schauen lassen? „Die Presse“/Clemens Fabry
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Nachdem das Verwaltungsgericht Wien festgestellt hatte, dass die Stadt ihre Pflicht zur Auskunft über gesammelte Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung verletzt hatte, reagierte Wien prompt. Ob ausreichend, ist aber unklar.

Am 20. Juni ist es genau sechs Jahre und acht Monate her, dass Markus Hametner erstmals eine bestimmte Auskunft des Wiener Magistrats verlangt hat. Der freiberufliche Journalist, der für deutsche und österreichische Medien sowie für den Verein Forum Informationsfreiheit tätig ist, wollte wissen, was in jenen rund 1200 Vorschlägen zur Verbesserung der Verwaltungsabläufe der Stadt stand, die Wien von eigenen Beschäftigten erhalten hatte.

Bis heute hat Hametner die Auskunft nicht so erhalten, wie er sie sich wünscht – nämlich im Volltext und in digitalisierter Form. Obwohl mittlerweile das Verwaltungsgericht Wien schon drei Mal, der Verwaltungsgerichtshof zwei Mal in dieser Causa entschieden hat, ist bis heute nicht klar, wie die Stadt die Auskunft zu erteilen hat. Damit zeigt sich eine strukturelle Schwäche der Transparenzregeln, die wohl nur durch eine Gesetzesänderung behoben werden könnte.

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