EU-Beschwerde gegen neues ORF-Gesetz

Um zu verdeutlichen, wie viel Text auf ORF.at zu lesen ist, ließen die Verleger im Mai alle Meldungen eines einzigen Tages als Zeitung drucken. 
Um zu verdeutlichen, wie viel Text auf ORF.at zu lesen ist, ließen die Verleger im Mai alle Meldungen eines einzigen Tages als Zeitung drucken. (c) Die Presse / her
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Der Verband Österreichischer Zeitungen bringt eine EU-Wettbewerbsbeschwerde ein. Ziel ist die Prüfung des ORF-Gesetzes, das bald im Nationalrat beschlossen werden soll.

Dass der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) die so genannte Blaue Seite des ORF als Zeitung betrachtet, hat er schon durch eine gedruckte Version der dort publizierten Nachrichten verdeutlicht. Mit immerhin 72 Seiten. Nun folgt der Schritt, der zu einem EU-Verfahren führen soll: Am Donnerstag hat der VÖZ die EU-Kommission über eine Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbskommission in Kenntnis gesetzt. Sie soll in den nächsten Tagen fertig gestellt werden und noch bevor der Nationalrat das ORF-Gesetz behandelt (was wohl Anfang Juli passiert) bei der europäischen Wettbewerbskommission anhängig gemacht werden. Ziel ist die Prüfung des ORF-Gesetzes.

Der ORF habe gegenüber privaten Medienunternehmen einen Wettbewerbsvorteil, der bedrohliche Ausmaße erreicht hat, argumentiert der Zeitungsverband. Die reichweitenstarke Blaue Seite sei nicht nur zeitungsähnlich, sondern tatsächlich eine digitale Tageszeitung. Und der ORF bietet alle Beiträge kostenfrei an, während die private Zeitungen auch kostenpflichtige Berichterstattung anbieten (müssen). Außerdem generiere der ORF erhebliche Werbeeinnahmen generiert, durch die zusätzlicher Druck auf die Tageszeitungen ausgeübt wird. (red.)

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