Ermittlungen

Geplanter Anschlag auf Regenbogenparade: Zwei Verdächtige aus U-Haft entlassen

Unmittelbar vor der Wiener Regenbogenparade hat die Polizei drei Verdächtige festgenommen. Sie sollen einen Anschlag auf die Veranstaltung geplant haben. Sie alle sind wieder auf freiem Fuß.
Unmittelbar vor der Wiener Regenbogenparade hat die Polizei drei Verdächtige festgenommen. Sie sollen einen Anschlag auf die Veranstaltung geplant haben. Sie alle sind wieder auf freiem Fuß.EVA MANHART
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Der 14-Jährige und der 17-Jährige, die in Verdacht stehen, einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade geplant zu haben, sind aus der U-Haft entlassen worden. Gegen sie wird weiter ermittelt.

Für zwei Verdächtige, denen vorgeworfen wird, an den Plänen zum Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade mitgewirkt zu haben, endet am heutigen Freitag die U-Haft. Bei einem der beiden handelt es sich um einen 14-jährigen Österreicher tschetschenischer Abstammung, der in Wien ins Gymnasium geht. Er steht im Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Am Sonntag wurde deshalb U-Haft über ihn verhängt.

Bei der Sozialnetzkonferenz mit dem Umfeld des Verdächtigen habe sich das Gericht ein positives Bild vom Jugendlichen gemacht. Relevant ist die Entscheidung des Haftrichters: Der 14-Jährige habe sich zwar in einschlägigen Dschihadisten-Foren aufgehalten, einen konkreten Anschlagsplan erkennt er laut „Presse“-Informationen jedoch nicht.

„Man hat mit Kanonen auf Spatzen geschossen und nicht getroffen“, heißt es seitens seines Anwalts, Andreas Schweitzer, gegenüber der „Presse“.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Auch sein Mitverdächtiger, ein 17-Jähriger, ist aus der U-Haft entlassen worden. Die Ermittlungen gegen die beiden gehen weiter, auch wenn sie auf freiem Fuß sind. Auch gegen einen dritten Mann, einen 20-Jährigen, wird weiter ermittelt. Er ist bereits am Sonntag enthaftet worden. Es handelt sich dabei um den Bruder des 17-Jährigen. Die beiden sind österreichische Staatsbürger bosnischer Herkunft.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat gegen die Enthaftungs-Entscheidung Beschwerde eingelegt. Damit ist der Ball nun beim Oberlandesgericht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland: Es wird die U-Haftfrage neuerlich prüfen.

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