Verjährung

Buwog-Prozess: Grasser scheitert vor VfGH

Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz GrasserAPA / Hans Punz
  • Drucken

Bei den Anträgen von Grasser und vier weiteren Angeklagten des Buwog-Prozesses ging es um Befangenheit von Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser der früheren ÖVP/FPÖ-Regierung und vier weitere Angeklagte des Buwog-Prozesses sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihren Anträgen abgeblitzt, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Bei den Anträgen ging es um eine angebliche Befangenheit von Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen.

Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe. Ebenso sei es verfassungswidrig, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen ist, so der zweite Antrag.

Laut VfGH spricht aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen werde. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.

„Verjährungsfristen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit“

Auch in puncto Verjährungsregelungen sah der VfGH keinen Handlungsbedarf: „Gesetzliche Verjährungsfristen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit, nicht der Sicherstellung einer angemessenen Verfahrensdauer, wie die Antragsteller argumentiert hatten“, teilte der VfGH mit. „Ob eine Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Zeit vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen, nicht aber eine Frage der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmung“.

Grasser und weiteren Angeklagten wurde im Buwog-Prozess vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Dabei ging es um 58.000 Wohnungen österreichweit, die um 961 Mio. Euro privatisiert wurden. Die Ermittlungen zur Buwog-Causa starteten 2009, erst 2016 gab es eine Anklage, 2020 fielen die Urteile. Grasser fasste noch nicht rechtskräftig acht Jahre aus und bekämpft, wie berichtet, das Urteil. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.