Gericht

Strache kämpft erneut um Freispruch

Heinz-Christian Strache fand sich zuletzt wiederholt auf der Anklagebank wieder. Ausgangspunkt ist die Ibiza-Affäre, die 2019 zum Zerbrechen der türkis-blauen Regierung geführt hat (Bild: Strache beim Prikraf-Prozess im Jänner dieses Jahres).
Heinz-Christian Strache fand sich zuletzt wiederholt auf der Anklagebank wieder. Ausgangspunkt ist die Ibiza-Affäre, die 2019 zum Zerbrechen der türkis-blauen Regierung geführt hat (Bild: Strache beim Prikraf-Prozess im Jänner dieses Jahres).APA/Eva Manhart
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Im Wiener Justizpalast findet am Mittwoch eine brisante Berufungsverhandlung statt. Im Fokus: Heinz-Christian Strache. Er verbucht bereits einen erstinstanzlichen Freispruch. Doch die WKStA will dieses Urteil zu Fall bringen.

Lostag für Heinz-Christian Strache: Zwei Freisprüche kann der im Rahmen der Ibiza-Affäre tief gefallene vormalige FPÖ-Chef bereits verbuchen. Einen in der Causa „Prikraf“, der ist bereits rechtskräftig. Und einen in Sachen „Asfinag“. Ebendieser steht am Mittwoch am Prüfstand.

Das kam so: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war und ist mit dem „Asfinag-Freispruch“ nicht einverstanden. Und brachte daher Berufung ein. Über dieses Rechtsmittel hat nun das im Justizpalast angesiedelte Oberlandesgericht (OLG) Wien zu entscheiden.

Darum geht es: Als Vizekanzler und Minister für öffentlichen Dienst und Sport der türkis-blauen Bundesregierung soll Strache (54) dem mit ihm befreundeten oberösterreichischem Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz (53) zu einem Posten im Aufsichtsrat der Asfinag, der Autobahnen-Finanzierungs-Gesellschaft des Bundes, verholfen haben. Eigentlich zuständig für derartige Postenvergaben war damals Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Auch gegen diesen war ermittelt worden. Das Verfahren wurde eingestellt. Strache blieb übrig.

Der Dauer-Vorwurf: Bestechlichkeit

Der eigentliche Vorwurf gegen den damaligen FPÖ-Frontmann lautete auf Bestechlichkeit. Denn Strache habe laut WKStA eine Verknüpfung zwischen seinem Engagement für Stieglitz und einer Parteispende vorgenommen. Sprich: Er habe sich schmieren lassen.

Stieglitz hatte nämlich 2018 den Betrag von 10.000 Euro an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ gespendet. Im Jahr darauf soll der Unternehmer, laut WKStA, Strache und dessen damalige Ehefrau nach Dubai eingeladen haben (zu dieser Reise sollte es aber nicht kommen). Dabei soll es Stieglitz auf einen anderen Aufsichtsratsposten abgesehen gehabt haben. Allein: Nichts davon ließ sich bisher beweisen.

Ein griffiger Sager

Richterin Mona Zink vom Straflandesgericht Wien erklärte in erster Instanz: Ja, Strache habe bei Hofer interveniert. Ja, Stieglitz sei ganz heiß darauf gewesen, Aufsichtsrats-Mandate zu sammeln. Aber aus jenen laut Anklage „besonders“ belastenden Chats ergebe sich nicht einmal, dass Strache von der Spende überhaupt gewusst habe. Somit können natürlich auch kein Konnex zwischen Geldfluss und Aufsichtsrats-Mandat hergestellt werden. Daher wurden beide Männer freigesprochen. Da half es auch nicht, dass die WKStA einen ins Ohr gehenden und später viel zitierten Spruch vom Stapel ließ: „Chats don´t lie!“ (Chats lügen nicht.)

Nachdem Strache, vertreten von Anwalt Johann Pauer, seinen Freispruch entgegen genommen hatte – das war Ende Juli 2022, fast auf den Tag genau vor einem Jahr, teilte er in sachlichem Ton mit: „Ich bin sehr dankbar und erleichtert, dass die falschen Vorwürfe entkräftet werden konnten.“ Geradezu gerührt zeigte sich Stieglitz (Prozesskiebitze wähnten sich fast schon bei einer Oscar-Verleihung): „Ich bedanke mich für die Gerechtigkeit des Gerichts. Ich danke den Medien für die faire Berichterstattung. Ich bin emotionalisiert. Ich möchte zu meiner Familie nach Hause gehen.“ Ob es bei den Freisprüchen bleibt, entscheidet nun eben das OLG.

Abgesehen von der Causa „Asfinag“ verbucht Strache auf der Haben-Seite bereits einen rechtskräftigen Freispruch: In der eingangs erwähnten Verhandlung um den Privatkrankenanstalten-Fonds (Causa „Prikraf“) war ihm vorgeworfen worden, er habe einen befreundeten Klinik-Betreiber bei Aufnahme dieser Klinik in den Fonds unterstützt. Dafür habe die FPÖ eine Spende bekommen, eine weitere sei in Aussicht gestellt worden. Auch dieser mutmaßliche Deal blieb unbewiesen. Die WKStA hatte nach dem erstinstanzlichen (übrigens im Rahmen einer Prozesswiederholung ergangenen) Freispruch zunächst Rechtsmittel angemeldet. Diese dann aber nicht ausgeführt.

Aber das war es noch lange nicht: Weitere Strafverfahren (Beispiel: der Ermittlungsstrang um Strache und einen Poker-Casino-Betreiber) waren anhängig, wurden aber eingestellt. Andere Korruptions-Ermittlungen hingegen laufen noch – etwa jene in der Casinos-Affäre.

»Chats don‘t lie!«

Die WKStA im Plädoyer des Asfinag-Prozesses

Das fast vergessene Casag-Verfahren

Hier wird auch gegen den FPÖ-Mann Peter Sidlo ermittelt. Dieser hatte zuletzt einen Einstellungsantrag gestellt, war aber abgeblitzt. Das Straflandesgericht Wien attestierte den „dringenden Verdacht“, dass es einen Hintergrunddeal zwischen der FPÖ und der Novomatic AG gegeben habe. Es geht um glücksspielrechtliche Wünsche der Novomatic AG (etwa Konzessionsvergaben) auf der einen Seite und um eine Postenvergabe an Sidlo auf der anderen Seite.

Und auch die Spesen-Affäre ist noch nicht ausgestanden. Hier lautet der Vorwurf, der Ex-FPÖ-Chef habe seiner Partei eine Fülle privater Ausgaben in Rechnung gestellt. Strache weist die Anschuldigungen von sich.

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