Konzert in Wien

Rammstein-Sänger Lindemann äußert sich – zu Vorfall mit ORF-Team

Vor dem Wien-Konzert am Mittwoch gab es Proteste gegen Rammstein
Vor dem Wien-Konzert am Mittwoch gab es Proteste gegen RammsteinGEORG HOCHMUTH/Apa
  • Drucken

Nach dem ersten der zwei Rammstein-Konzerte in Wien wurde ein ORF-Team antisemitisch beschimpft. Sänger Till Lindemann adressierte den Vorfall am Ende des zweiten Wien-Konzerts.

Nicht zu den Vorwürfen, die mehrere junge Frauen gegen ihn erhoben haben, aber zu einem Vorfall mit einem ORF-Team nahm Rammstein-Sänger Till Lindemann beim Konzert am Donnerstag in Wien Stellung. Nach dem ersten Konzert am Mittwoch waren ORF-Popexperte Dietmar Petschl und eine Kamerafrau vor laufender Kamera von einem Konzertbesucher beschimpft und angerempelt. „Wir hassen Rassismus und Antisemitismus“, sagte Lindemann am Folgetag bei der Verabschiedung, berichtet der „Standard“.

Der Konzertbesucher hatte Petschl „Ihr seid‘s lauter Juden, Oida! Gfraster seid‘s ihr. Scheiß ORF!“  zugerufen. Die Attacke strahlte der ORF auch aus. Wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Sachbeschädigung wurde der Fall auch zur Anzeige gebracht.

Rund um das zweite Konzert im Ernst-Happel-Stadion gab es der Polizei zufolge keine besonderen Vorkommnisse. „Es ist zu einzelnen polizeilichen Interventionen gekommen, die bei einer derart großen Menschenansammlung aber nicht außergewöhnlich sind“, hieß es seitens der Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien. Ein Diebstahl und eine Körperverletzung seien angezeigt worden.

Am Mittwoch wurde ein Mann vor dem Stadion aufgrund der Bestimmungen des Verbotsgesetzes angezeigt. Dieser trug ein nationalsozialistisches Abzeichen am Mantelkragen. Außerdem gab es u.a. fünf Anzeigen wegen des Verdachts auf Körperverletzung, zwei wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung und je eine nach dem Suchtmittelgesetz, wegen Ordnungsstörung, des Verdachts auf Sachbeschädigung und aggressiven Verhaltens. Der Umstand, dass auf einem bei der Versammlung gezeigten Plakat eine Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung stand, wurde zur strafrechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. (APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.