Salzburg: Ex-VP-Finanzlandesrat klagt Bankdirektor

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Salhofer, Chef der Salzburger Hypo, soll die "Behauptung" widerrufen, Eisl habe der Hypo das "Zocken befohlen". Salhofer bestreitet den Vorwurf.

Im Salzburger Finanzskandal geht jetzt Ex-VP-Finanzlandesrat Wolfgang Eisl gegen den Generaldirektor der Salzburger Landeshypothekenbank, Reinhard Salhofer, zivilgerichtlich vor: Salhofer habe die Behauptung zu unterlassen, dass Zusatzerträge aus Spekulationsgeschäften seit 2002 ein klarer Auftrag der Politik gewesen sei, heißt es in dem Schriftsatz vom 8. März. Eisl ließ die Klage, die auf Unterlassung und Widerruf lautet, in der Vorwoche beim Landesgericht Salzburg von der Linzer Anwaltskanzlei "Prof. Haslinger & Partner" einbringen.

In der Klage wird ausgeführt, dass Salhofer folgende Behauptungen in einer Salzburger Tageszeitung widerrufen müsse: Eisl hätte als politisch zuständiger Finanz-Landesrat dem Generaldirektor und/oder der Salzburger Hypo seit 2002 "das Zocken befohlen", und weiters dass die Zusatzerträge aus Spekulationsgeschäften seit 2002 "ein klarer Auftrag der Politik" beziehungsweise von Eisl gewesen sei.

Salhofer: Keine Individualisierung

Salhofer vertrat in einer Stellungnahme an den Kläger aber den Standpunkt, dass Eisl in dem Zeitungsartikel gar nicht namentlich genannt worden sei und es daher an einer "Individualisierung" fehle. Eisl entgegnete: Für den Leser sei aber klar, dass die Behauptung, er hätte das Zocken befohlen, sich "nur auf mich bezogen haben kann".

In einem Schreiben seines Rechtsanwaltes vom 18. Februar richtete der Generaldirektor dem Ex-Landesrat zudem aus, er habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass Eisl persönlich an Organe der Salzburger Landeshypothekenbank Aufträge zur Durchführung von teils auch spekulativen Finanzgeschäften erteilt hätte. Wohl aber seien die seit 2002 beauftragten, teils auch spekulativen Finanzgeschäfte politisch gewollt und beauftragt worden. "Auch diese Behauptung ist unzutreffend", führte Eisl in der Klage aus.

In der Klage bezifferte Eisl - er ist beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - den Streitwert der Unterlassung mit 14.000 Euro und den Streitwert des Widerrufes mit 5620 Euro. Der Ex-Landesrat hat bei seiner Befragung im U-Ausschuss des Landtages am 22. Februar 2013 jegliche Mitverantwortung am Finanzskandal zurückgewiesen.

(APA)

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