Estibaliz C.: Gericht bestätigt lebenslange Haftstrafe

Estibaliz C. bei der Gerichtsverhandlung im November 2012.
Estibaliz C. bei der Gerichtsverhandlung im November 2012.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Das Oberlandesgericht bestätigt das Urteil. Estibaliz C. hatte zwei Männer erschossen und im Kellerabteil einbetoniert.

Nach dem Aufsehen erregenden Prozess im November 2012 samt viel diskutierten Auftritten der Angeklagten Estibaliz C. verlief die Berufungsverhandlung kurz und ohne Überraschungen: Das Oberlandesgericht (OLG) hat die lebenslange Haft für Estibaliz C. bestätigt. Das OLG begründet die Strafe mit der besonderen Heimtücke der Morde. Die gebürtige Spanierin hatte ihren Ex-Mann und ihren Lebensgefährten von hinten bzw. im Schlaf erschossen und die Leichenteile in Beton gegossen in einem Kellerabteil in Meidling aufbewahrt, wo Handwerker den Fall schließlich auffliegen ließen.

Ein Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Rudolf Mayer eingebrachte Berufung gegen die Höchststrafe, die ein Schwurgericht im vergangenen November über die gebürtige Spanierin verhängt hatte. Damit ist das Urteil in dem spektakulären Doppelmord-Verfahren rechtskräftig.

Estibaliz C. erschien nicht

Die Berufungsverhandlung hatte mit mehrminütiger Verspätung begonnen. Die Akten mussten erst von einem Saaldiener in den Verhandlungssaal E gebracht werden, wo sich der Senat zunächst ohne Unterlagen eingefunden hatte.

Estibaliz C. setzte sich dieses Mal nicht dem Blitzlichtgewitter aus und blieb der Verhandlung fern. Das hatte Leo Lavnaic-Iwanski, Sprecher des Oberlandesgerichts, vor der Verhandlung bestätigt. "Das Ersuchen um Nichtvorführung bedarf keiner Angabe von Gründen. Das Gericht hat das akzeptiert, auf eine Vorführung wird daher verzichtet", sagte Levnaic-Iwanski gegenüber dem ORF.

"Persönlichkeitsstörung zu wenig berücksichtigt"

Verteidiger Rudolf Mayer forderte eine Korrektur des Strafausmaßes, während er den Schuldspruch wegen Doppelmordes sowie die ebenfalls vom Erstgericht ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht mehr bekämpfte. Dadurch ging es bei der Verhandlung lediglich nur noch um das Strafausmaß. "Eine zeitlich begrenzte Haft wäre möglich und angebracht gewesen", sagte Mayer. Das Erstgericht habe die geständige Verantwortung und die Persönlichkeitsstörung seiner Mandantin zu wenig berücksichtigt.

Für Oberstaatsanwältin Katja Wallenschewski ging diese Argumentation ins Leere. Sie beharrte auf lebenslang: "Die Opfer hatten keine Chance, sich gegen die Angriffe zu wehren." Speziell Manfred Hinterberger habe die Frau "hingerichtet", der "gänzlich wehrlos" gewesen sei. Laut rechtskräftigem Urteil wurde der Lebensgefährte von Estibaliz C. im Schlaf erschossen. "Aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft kann es nur eine Strafe geben. Und das ist lebenslang", betonte Wallenscheswki.

"Kein Substrat für mildernde Umstände"

Der Berufungssenat schloss sich nach äußerst kurzer Beratungszeit dem an. "Es ist kein Substrat da, zu ihren Gunsten weitere mildernde Umstände zu finden. Bei gebührender Abwägung ist die vom Erstgericht verhängte Strafe schuld- und tatangemessen", hielt die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest.

Vom Ausgang ihres Berufungsverfahrens wird Estibaliz C. am Nachmittag erfahren. Ihr Verteidiger kündigte an, er werde sie telefonisch informieren und zugleich dafür sorgen, dass im Gefängnis ein Sozialarbeiter der gebürtigen Spanierin beisteht.

Zweifacher Mord

Die 34-jährige Spanierin war von einem Wiener Schwurgericht schuldig erkannt worden, im April 2008 ihren Ex-Mann Holger H. (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred H. (47) hinterrücks bzw. im Schlaf erschossen zu haben.

Dem bereits rechtskräftigen Schuldspruch zufolge hatte sie die sterblichen Überreste der Männer im Anschluss mit einer Motorsäge zerteilt, die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe einbetoniert und im Keller unter ihrem Eissalon "Schleckeria" in Wien-Meidling verborgen. Gegen die Höchststrafe legten die Verteidiger Rudolf Mayer und Werner Tomanek Strafberufung ein, mit der sich nun ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) unter Vorsitz von Ingrid Jelinek auseinandersetzen muss. Estibaliz C. wird an diesem Termin auf eigenen Wunsch nicht teilnehmen.

(APA/Red.)

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