BZÖ will Sperre von 940.000 Euro anfechten

Stefan Petzner
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Das Gericht hat einen Teil der Parteienförderung gesperrt. Der Wahlkampf für die Nationalratswahl sei aber nicht gefährdet, betont Stefan Petzner.

Das BZÖ wird gegen die vom Wiener Straflandesgericht verfügte Sperre eines Teils der Parteienförderung Rechtsmittel einlegen. Das kündigt der stellvertretende Klubchef Stefan Petzner am Samstag an. Den "flächendeckenden Wahlkampf" der Partei für die Nationalratswahl am 29. September sieht er nicht gefährdet.

Das Wiener Straflandesgericht hatte angesichts der Vorwürfe in der Telekom-Affäre beim Bundeskanzleramt die Sperre eines Teils der orangen Parteienförderung beantragt. Konkret sollen 939.680 Euro eingefroren werden. Damit sollen mögliche Rückforderungen im anstehenden Strafverfahren rund um angebliche verdeckte Parteienfinanzierung durch die Telekom Austria im Wahlkampf 2006 beglichen werden.

Das BZÖ hat nun zwei Wochen Zeit, beim Oberlandesgericht (OLG) Wien gegen die Sperre der Gelder Beschwerde einzulegen. Sollte die Sperre der Fördermittel rechtskräftig werden, würde sie Ende September wirksam. Aber auch dann wäre der Nationalratswahlkampf aus Petzners Sicht nicht gefährdet. Die Partei sei schuldenfrei und habe Geld angespart, so dass "unabhängig vom Ausgang des Rechtsmittels, das wir in jedem Fall einlegen werden und einlegen müssen, das BZÖ dazu in der Lage ist, einen geordneten flächendeckenden Wahlkampf im Herbst zu führen", betonte Petzner.

Erleichtert wird die Situation des BZÖ durch die zum 1. Juli des Vorjahres beschlossene Anhebung der Parteienförderung. Damit stehen der Partei nicht nur die im Vorjahr ausgezahlten 1,8 Mio. Euro zu, sondern 4,1 Mio. Euro. Gut 700.000 entfallen dabei auf eine Nachzahlung für das zweite Halbjahr 2012. Insgesamt werden laut einer Berechnung des Kanzleramts von 2012 heuer 36 Mio. Euro an SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und Grüne ausgezahlt. Im Vorjahr waren es 15,3 Mio. Euro.

(APA)

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