Leichtathletik

Geflüchtete Sprinterin Timanowskaja darf für Polen starten

Kristina Timanowskaja erhält eine Ausnahmeregelung.
Kristina Timanowskaja erhält eine Ausnahmeregelung.Reuters / Aleksandra Szmigiel
  • Drucken

Zwei Jahre nach ihrer spektakulären Flucht von den Olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio darf die gebürtige Belarussin Kristina Timanowskaja ab dieser Woche für ihre neue Heimat Polen an den Start gehen.

Der Leichtathletik-Weltverband hat die normalerweise dreijährige Wartezeit bei einem Nationenwechsel für die 26-jährige Läuferin auf zwei Jahre reduziert.

Timanowskaja hatte nach einem Konflikt mit belarussischen Sportfunktionären bei Olympia in Tokio gegen ihren Willen in ihr Heimatland zurückgebracht werden sollen, das von Präsident Alexander Lukaschenko autoritär regiert wird. Sie fürchtete um ihre Sicherheit, wandte sich an die japanische Polizei und das Internationale Olympische Komitee (IOC) und floh via Wien nach Polen, das ihr ein humanitäres Visum ausstellte und ihr im vergangenen Jahr die Staatsbürgerschaft gewährte.

Timanowskaja hofft, schon bei den Weltmeisterschaften in Budapest zu Monatsende für Polen starten zu können. Ihr großes Ziel ist aber der 200-m-Sprint bei den Olympischen Spielen nächstes Jahr in Paris - der Bewerb, den sie in Tokio hätte laufen sollen, ehe sie einen Tag vor dem Rennen aus dem Team genommen wurde. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.