Quergeschrieben

Zum Fall Teichtmeister: Die Justiz, nicht die Kunst(szene) ist für Bestrafung zuständig

Florian Teichtmeister ist mutmaßlich kein guter Mensch, aber er ist ein guter Schauspieler. Soll man wirklich seine Filme mit Bann belegen?

Große Aufregung in (sozialen) Medien und Twitterblasen, als der ORF vorige Woche einen Film mit Florian Teichtmeister gezeigt hat, dem wegen des Besitzes von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen missbrauchter Kinder und Jugendlicher bekanntlich Anfang September der Prozess gemacht wird. Die öffentlich-rechtliche Anstalt, die eigentlich alle Teichtmeister-Filme mit Sendebann belegt hatte, entschuldigte die Ausstrahlung mit einem „administrativen Fehler“.

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