Causa Meinl: Eine Honorarnote, die sehr teuer kommen könnte

AVW-PROZESS : GUTACHTER KLEINER
AVW-PROZESS : GUTACHTER KLEINERAPA/GERT EGGENBERGER
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In der Causa Meinl fliegen die Messer tief: Jetzt gerät die Staatsanwaltschaft in die Bredouille - dank des Oberlandesgerichts Wien.

Kein Wunder, dass in der Causa Meinl so elendslang ermittelt wird. Fünf Jahre schon ist die Staatsanwaltschaft mit ihr beschäftigt. Die Sache ist also offenbar ziemlich vertrackt. Dazu kommt noch, dass sich – so nebenbei – ein weiteres Problemfeld aufgetan hat, das auch nicht ohne ist: Es gibt gravierende Zores mit Gutachter Fritz Kleiner.

Zur Erinnerung: Fritz Kleiner wurde am 5. Februar 2010 von der Staatsanwaltschaft zum Sachverständigen in der Causa bestellt. Von der Justiz wurde das damals als großer Coup gefeiert. Erstens, weil Kleiner einen wirklich guten Ruf in der Branche hat. Zweitens, weil die ermittelnden Staatsanwälte wenig Fortüne mit dem zuerst bestellten Gutachter hatten: Thomas Havranek musste wegen Befangenheit abberufen werden.

Der renommierte Fritz Kleiner also. Doch auch da hakte es gewaltig. Jedenfalls legte Kleiner Ende 2011 seine Tätigkeit zurück. Mit der Begründung, er fühle sich von den Staatsanwälten unter Druck gesetzt. Sie würden offenbar ein bestimmtes Ergebnis von ihm erwarten, er fühle sich in seiner Objektivität massiv eingeschränkt.

Halb so schlimm, dachte sich die Justiz wohl damals. Zumal sie mit Martin Geyer ohnehin schon längst einen neuen Gutachter im Talon hatte. Und das bissl Zeit, das verloren gegangen war – auch schon egal.

Tja, weit gefehlt. Denn das war in Wahrheit der Beginn einer weiteren äußerst vertrackten Causa, auf die die Justiz wohl liebend gern verzichten würde. Fritz Kleiner hat nämlich für seine geleistete Arbeit eine Honorarnote gelegt. Und die ist nicht nur geschmalzen. Sie hat die Staatsanwälte auch noch in eine äußerst diffizile Lage manövriert.

Wie das? Kleiner hat 456.816,20 Euro in Rechnung gestellt. Das Erstgericht erkannte ihm lediglich 80.000 Euro für die „teilweise Digitalisierung des Aktes“ zu. Das war Kleiner zu wenig, er hat Beschwerde eingebracht.

Nun liegt der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vor. Und siehe da: Es wurden ihm weitere 36.038 Euro zuerkannt. Peanuts, schon klar. Aber wirklich spannend sind ja auch die weiteren Ausführungen im Beschluss. So erläutert das OLG, dass der restliche Betrag Kleiner nicht zuerkannt werden könne, weil ein Gutachter von sich aus nicht zurücktreten darf. Und dann folgt quasi ein Vorschlag zur Güte: Die Staatsanwälte sollen klipp und klar kundtun, ob sie auf Kleiners Dienste noch Wert legen.

Tun sie wohl nicht – immerhin haben sie ja schon Martin Geyer bestellt. Und für diesen Fall hat das OLG listigerweise vorgebaut: Falls Kleiner nicht mehr gebraucht werde, werde „zu überprüfen sein, ob die Tätigkeit des Sachverständigen aus seinem Verschulden unvollendet blieb“. Sprich: Fritz Kleiner soll Beweise dafür vorlegen, dass er – wie er behauptet – unter Druck gesetzt wurde. Angeblich hat er diese Beweise auch.

Eine sehr unangenehme Situation für die Staatsanwaltschaft also. Und die Justiz ist auch gefordert: Wieso kann ein Gutachter eigentlich nicht von sich aus zurücktreten? Ist das im Sinne einer objektiven Beweisführung? Fritz Kleiner hat sich jedenfalls ein Urteil gemacht: „Die Rechte der Sachverständigen sollten vom Gesetzgeber gestützt werden. Denn derzeit hat man ja eher den Eindruck, dass sie bloß Hilfskräfte der Anklagebehörde sind.“

E-Mails an: hanna.kordik@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.05.2013)

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