Gericht sagt: Grasser nahm Einfluss auf Buwog-Vergabe

KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS:  GRASSER
KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: GRASSERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Nachdem sie kürzlich einen Prozess verloren hat, erzielte die Grüne Gabriela Moser nun einen Teilerfolg gegen den Ex-Finanzminister.

WIEN/maf. Einen Prozess hat die grüne Abgeordnete Gabriela Moser gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kürzlich verloren, in einem weiteren Verfahren hat sie sich jetzt durchgesetzt: Während Moser nicht mehr behaupten darf, Grasser sei der "Patron der Steuersünder", hat ein Gericht jetzt bestätigt, dass der frühere Minister Einfluss auf das Verkaufsverfahren der Buwog genommen hat.

Moser hatte dieses im Vorjahr im Zuge des Korruptions-U-Ausschusses behauptet, Grasser klagte. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil heißt es jetzt, Grasser habe konspirative Gespräche geführt und Einfluss auf die Vergabe der ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft des Bundes genommen, berichtet die „Zeit im Bild".

Die Angelegenheit ist auch Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Grasser: Dabei wird der Verdacht nachgegangen, ob Grasser von jener 9,6-Millionen-Euro-Provision profitiert hat, die sein Vertrauter Walter Meischberger vom Buwog-Käufer Immofinanz bekommen hat. Grasser hatte stets darauf hingewiesen, dass er gar keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren habe nehmen können, weil dieses von einer Investmentbank abgewickelt wurde. Im Zuge des U-Ausschusses hatten sich starke Zweifel an dieser Version herausgebildet.

Urteil gegen Anwalt aufgehoben

Vor Gericht durchgesetzt hat sich dagegen jener Liechtensteiner Anwalt, der im Vorjahr verurteilt wurde, weil er beschlagnahmte Grasser-Akten ohne Wissen des Richters aus dem Gericht mitgenommen und erst Wochen später zurück gebracht hatte. Das Staatsgericht des Fürstentums hat nun das Urteil wegen Begründungsmängeln aufgehoben, es muss neu verhandelt werden.

Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner, der auch Vorstand von Grassers Liechtensteiner Stiftung ist, war im Mai 2012 wegen Urkundenunterdrückung zu einer Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2013)

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