Studiengebühren: Töchterle soll für alle 21 Unis zahlen

Studiengebuehren Toechterle soll fuer
Studiengebuehren Toechterle soll fuer(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Nach dem VfGH-Urteil will der Minister jene Unis entschädigen, die Geld zurückzahlen müssen. Für Rektorenchef Schmidinger ist das nicht genug.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof das eigenständige Einheben von Studiengebühren durch die Unis kippte, will Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) nun jene Hochschulen entschädigen, die ihren Studenten das Geld demnächst zurückzahlen müssen. Für Rektorenchef Heinrich Schmidinger ist das nicht genug.

Er fordert, dass allen 21 Unis die Gebühren ersetzt werden – und nicht nur jenen acht, die es im vergangenen Wintersemester trotz der unsicheren Rechtslage wagten, autonom Beiträge zu kassieren. Statt der etwa zwölf Millionen Euro, die Minister Töchterle zuletzt angekündigt hat, verlangt der Rektorenchef für die Universitäten also rund 17 Millionen Euro. Und: Auch für das vorangegangene Sommersemester – damals waren allen Unis die Gebühren durch die Finger gegangen – verlangt der Rektorenchef Ersatz von Töchterle.

„Allen Unis ist gleichermaßen ein Verlust entstanden“, so Schmidinger gegenüber der „Presse“. Zur Erinnerung: Die prekäre Situation war deshalb zustande gekommen, weil sich ÖVP und SPÖ partout nicht auf eine neue Regelung einigen konnten, nachdem der Verfassungsgerichtshof das vorige Gesetz zu den Studiengebühren im Juli 2011 aufgehoben hatte.

„Davon waren alle Universitäten betroffen – egal, wie sie sich verhalten haben“, sagt Schmidinger, der an seiner Uni Salzburg keine autonomen Gebühren einhob – allerdings nur, weil der Senat sein Veto einlegte. „Ich würde nicht verstehen, wenn jetzt ein Unterschied gemacht würde zwischen jenen Unis, die Beiträge eingehoben haben und jenen, die sich – im Nachhinein betrachtet – sogar rechtlich korrekt verhalten haben.“

Großer Verwaltungsaufwand

Ähnlich sieht das auch Christoph Badelt, Rektor der Wirtschaftsuni: „Ich rechne eigentlich damit, dass Minister Töchterle auch den anderen Unis das Geld erstatten wird, das ihnen entgangen ist“, sagt Badelt, der im besagten Semester Gebühren eingehoben hat.

Was seine Uni betrifft, so freue er sich, dass ein Ersatz grundsätzlich zugesagt worden sei. „Es wird aber noch beträchtliche Spesen geben“, sagt Badelt. Bei der Rückerstattung der eingehobenen Gebühren an die Studierenden werde einiger Verwaltungsaufwand entstehen. „Es ist alles andere als trivial, die Bankverbindungen herauszufinden, an die wir das Geld zurückzahlen werden.“

Studiengebühren

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren kippte der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche eine Regelung der Studiengebühren. Hintergrund: Nachdem der VfGH im Juli 2011 die Gebührenregelung gekippt hatte, konnte sich die Koalition nicht zeitgerecht auf ein neues Gesetz einigen. Ein Semester lang hob keine Universität Gebühren ein, im vergangenen Wintersemester kassierten dann acht der 21 Unis autonom Gebühren. Dass die Regierung dieses Vorgehen im Nachhinein ins Gesetz gehoben hat, ist illegal, hat nun der VfGH entschieden. Die Unis werden das Geld zurückzahlen müssen. Auf die aktuellen Gebühren hat das keine Auswirkung: Die 363,36 Euro pro Semester für langsame Studenten sind inzwischen durch ein neues Gesetz geregelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.7. 2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Universitaeten Minister schlechter Verfassung
Hochschule

Universitäten: Ein Minister in schlechter Verfassung

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle geriet bei den Studiengebühren gleich mehrfach auf rechtlich unsicheres Terrain. So kurz vor der Wahl ist das besonders unangenehm.
Hochschule

Uni-Gebühren: Ministerium will Vorgangsweise prüfen

Nach Bedenken von Verfassungsrechtlern will das Ministerium nochmals prüfen, ob eine Rückzahlung an nur acht Unis rechtskonform ist.
Gebuehrenersatz fuer alle Toechterle
Hochschule

Töchterle: Erneut in Konflikt mit der Verfassung?

Das Uni-Ministerium will nur jenen acht Unis die Studiengebühren erstatten, die das Geld autonom eingehoben haben. Juristen halten das für verfassungswidrig.
Badelt immer klar Darueber
Hochschule

Badelt: "Es war immer klar: Darüber wird gestritten werden"

Der WU-Chef über den VfGH-Entscheid zu den Studiengebühren, die umstrittene Med-Fakultät in Linz und seine Wünsche für nach der Wahl.
Unis Rueckzahlung Studiengebuehren
Hochschule

Unis vor Rückzahlung der Studiengebühren

Einmal mehr schreiten die Höchstrichter bei den Studiengebühren ein. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet: Die Universitäten eigenständig die Beiträge einheben zu lassen war verfassungswidrig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.