Nach dem VfGH-Urteil will der Minister jene Unis entschädigen, die Geld zurückzahlen müssen. Für Rektorenchef Schmidinger ist das nicht genug.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof das eigenständige Einheben von Studiengebühren durch die Unis kippte, will Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) nun jene Hochschulen entschädigen, die ihren Studenten das Geld demnächst zurückzahlen müssen. Für Rektorenchef Heinrich Schmidinger ist das nicht genug.
Er fordert, dass allen 21 Unis die Gebühren ersetzt werden – und nicht nur jenen acht, die es im vergangenen Wintersemester trotz der unsicheren Rechtslage wagten, autonom Beiträge zu kassieren. Statt der etwa zwölf Millionen Euro, die Minister Töchterle zuletzt angekündigt hat, verlangt der Rektorenchef für die Universitäten also rund 17 Millionen Euro. Und: Auch für das vorangegangene Sommersemester – damals waren allen Unis die Gebühren durch die Finger gegangen – verlangt der Rektorenchef Ersatz von Töchterle.
„Allen Unis ist gleichermaßen ein Verlust entstanden“, so Schmidinger gegenüber der „Presse“. Zur Erinnerung: Die prekäre Situation war deshalb zustande gekommen, weil sich ÖVP und SPÖ partout nicht auf eine neue Regelung einigen konnten, nachdem der Verfassungsgerichtshof das vorige Gesetz zu den Studiengebühren im Juli 2011 aufgehoben hatte.
„Davon waren alle Universitäten betroffen – egal, wie sie sich verhalten haben“, sagt Schmidinger, der an seiner Uni Salzburg keine autonomen Gebühren einhob – allerdings nur, weil der Senat sein Veto einlegte. „Ich würde nicht verstehen, wenn jetzt ein Unterschied gemacht würde zwischen jenen Unis, die Beiträge eingehoben haben und jenen, die sich – im Nachhinein betrachtet – sogar rechtlich korrekt verhalten haben.“
Großer Verwaltungsaufwand
Ähnlich sieht das auch Christoph Badelt, Rektor der Wirtschaftsuni: „Ich rechne eigentlich damit, dass Minister Töchterle auch den anderen Unis das Geld erstatten wird, das ihnen entgangen ist“, sagt Badelt, der im besagten Semester Gebühren eingehoben hat.
Was seine Uni betrifft, so freue er sich, dass ein Ersatz grundsätzlich zugesagt worden sei. „Es wird aber noch beträchtliche Spesen geben“, sagt Badelt. Bei der Rückerstattung der eingehobenen Gebühren an die Studierenden werde einiger Verwaltungsaufwand entstehen. „Es ist alles andere als trivial, die Bankverbindungen herauszufinden, an die wir das Geld zurückzahlen werden.“
Studiengebühren
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren kippte der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche eine Regelung der Studiengebühren. Hintergrund: Nachdem der VfGH im Juli 2011 die Gebührenregelung gekippt hatte, konnte sich die Koalition nicht zeitgerecht auf ein neues Gesetz einigen. Ein Semester lang hob keine Universität Gebühren ein, im vergangenen Wintersemester kassierten dann acht der 21 Unis autonom Gebühren. Dass die Regierung dieses Vorgehen im Nachhinein ins Gesetz gehoben hat, ist illegal, hat nun der VfGH entschieden. Die Unis werden das Geld zurückzahlen müssen. Auf die aktuellen Gebühren hat das keine Auswirkung: Die 363,36 Euro pro Semester für langsame Studenten sind inzwischen durch ein neues Gesetz geregelt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.7. 2013)