Das Uni-Ministerium will nur jenen acht Unis die Studiengebühren erstatten, die das Geld autonom eingehoben haben. Juristen halten das für verfassungswidrig.
[Wien/beba/Red.] Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) erteilte den Unis in puncto Studiengebühren gestern vorerst eine Abfuhr: Er will nach wie vor nur jenen acht Unis die Gebühren erstatten, die diese im vergangenen Wintersemester autonom eingehoben haben und die sie – nach einem Entscheid des VfGH – demnächst an die Studenten zurückzahlen müssen. Darüber hinaus gehende Zahlungen an alle 21 Universitäten, wie sie Rektorenchef Heinrich Schmidinger tags zuvor in der „Presse“ gefordert hatte, seien nicht vorgesehen, hieß es aus dem Ministerium.
Genau damit könnte der Minister erneut mit der Verfassung in Konflikt geraten: Juristen meldeten sofort rechtliche Bedenken gegen die Vorgehensweise an. „Das halte ich für eindeutig verfassungswidrig, weil es den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde“, sagte der Verfassungsjurist Theo Öhlinger zum „Standard“. „Damit würden jene Unis begünstigt, die den rechtlich damals unklaren Bereich ausgenützt und Gebühren eingehoben haben“, so Öhlinger. Auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk von der Uni Linz bezeichnete eine Refundierung an nur acht Unis als „unzulässige Benachteiligung oder Diskriminierung der Unis, die vorsichtig waren und keine Gebühren eingehoben haben. Und auf der anderen Seite wäre es eine unzulässige Bevorzugung und Belohnung der anderen acht Unis ohne sachliche Rechtfertigung.“
Unterstützung bei Rückzahlung
Sie stützen so die Argumentation von Rektorenchef Heinrich Schmidinger. „Ich würde nicht verstehen, wenn jetzt ein Unterschied gemacht würde zwischen jenen, die Beiträge eingehoben haben, und jenen, die sich – im Nachhinein betrachtet – sogar rechtlich korrekt verhalten haben“, hatte Schmidinger erklärt. Statt der von Töchterle in Aussicht gestellten rund zwölf Millionen Euro fordert er für die Unis 17 Millionen Euro.
Die Studierenden schlossen sich Schmidingers Appell an. Zusätzlich solle das Ministerium den Unis den Verwaltungsaufwand abnehmen, der bei der Abwicklung der Gebührenrückzahlungen entstehe, forderte die ÖH. Die Unis würde dafür monatelang zusätzliches Personal benötigen.
Zustande gekommen war die Situation, weil sich die Koalition – nachdem der VfGH das vorige Gesetz zu den Studiengebühren vor zwei Jahren aufgehoben hatte – nicht auf eine neue Regelung einigen konnte. Auf die aktuelle Gebührenregelung – langsame Studenten zahlen 363,35 Euro pro Semester, Nicht-EU-Bürger das Doppelte – hat das jüngste Erkenntnis der Verfassungsrichter aber keine Auswirkung.
Studiengebühren
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren kippte der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche eine Regelung der Studiengebühren. Hintergrund: Nachdem der VfGH im Juli 2011 die Gebührenregelung gekippt hatte, konnte sich die Koalition nicht zeitgerecht auf ein neues Gesetz einigen. Ein Semester lang hob keine Universität Gebühren ein, im vergangenen Wintersemester kassierten dann acht der 21 Unis autonom Gebühren. Dass die Regierung dieses Vorgehen im Nachhinein ins Gesetz gehoben hat, ist illegal, hat nun der VfGH entschieden. Die Unis werden das Geld zurückzahlen müssen. Auf die aktuellen Gebühren hat das keine Auswirkung: Die 363,36 Euro pro Semester für langsame Studenten sind inzwischen durch ein neues Gesetz geregelt.
(beba)