Ticker Ex-Werber Rumpold, Ex-Telekom-Vorstand Fischer, Ex-Prokurist G. und Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Eccher wurden schuldig gesprochen. Die FPÖ muss 600.000 Euro an die Telekom zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. DiePresse.com berichtete live.
Knalleffekt im Straflandesgericht Wien: Richter Michael Tolstiuk verkündete Freitagabend im „Telekom III"-Verfahren rund um eine angeblich verdeckte Parteispende der Telekom Austria an die FPÖ, vier Schuldsprüche und einen Freispruch. Konkret wurde der frühere FPÖ-Werber Gernot Rumpold wegen Untreue zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte nämlich, so das Gericht, 2004 im Gegenzug für einen 600.000-Euro-Auftrag der Telekom auf Forderungen gegenüber der FPÖ verzichtet. Zudem sei seine „Leistung", vier Konzepte, für das Unternehmen „wertlos" gewesen.
Der Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und der frühere Telekom-Prokurist Michael G. wurden je wegen Untreue schuldig erkannt - Fischer erhielt drei Jahre, davon sechs Monate unbedingt, und G. 30 Monate, davon drei Monate unbedingt. Der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue hingegen freigesprochen. Eccher erhielt aber wegen falscher Zeugenaussauge im U-Ausschuss fünf Monate bedingt.
Zudem wurden Fischer und Rumpold (letzterer blieb auch wegen falscher Beweisaussage hängen) zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 600.000 Euro an die Telekom verurteilt. Die FPÖ muss ebenfalls 600.000 Euro zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Rumpolds Anwalt Markus Singer, der zuvor noch einen Freispruch für seinen Mandanten erbeten hatte („Rumpold ist unschuldig, er wusste von nichts"), legte umgehend „Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung" ein. Fischer, G. und Eccher verlangten nach „Bedenkzeit". Walter Fleissner, der Rechtsvertreter der FPÖ, legte gegen die Abschöpfung der 600.000 Euro Rechtsmittel ein. Staatsanwalt Herbert Harammer, der zuvor fünf Schuldsprüche und somit ein „Urteil mit Abschreckungspotenzial" gefordert hatte, gab zu sämtlichen Entscheidungen „keine Erklärung" ab. Somit ist auch der Freispruch für Neudeck nicht rechtskräftig.
"Dieses Gericht ist nicht dazu da, politisch zu agieren"
Die Verurteilten reagierten mit erstarrten Blicken auf den Spruch des Richters. Tolstiuk hingegen verzog keine Miene. Erst kurz vor Verhandlungsschluss wurde er lauter, als er eine vorsorgliche Zurückweisung aussprach: Das Urteil stehe nicht im Zusammenhang mit der nahenden Nationalratswahl, hielt er fest. „Dieses Gericht ist nicht dazu da, weil vielleicht Wahlen anstehen, politisch zu agieren." Und: „Es ist halt ein Zufall, dass eine politische Partei involviert ist."
Rumpold sah dies nach Verhandlungsschluss freilich anders. Es handele sich um ein „Fehlurteil" kritisierte er. „Eigentlich hatte ich gedacht, dass es ein faires Verfahren ist", stattdessen seien die Schuldsprüche wohl ein „Präventivurteil gegen Korruption und andere Dinge in Österreich". Über den gegen Rumpold zuletzt ausgedehnten Anklage-Vorwurf in Richtung schweren Betrugs (angebliche Schadenssumme: knapp 52.000 Euro) gab es am Freitag übrigens keine Entscheidung - das Gericht schied dieses Faktum aus und überließ die separate Verfolgung der Staatsanwaltschaft.
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