Pannenstreifen im Stau befahren? ÖAMTC sagt nein

Pannenstreifen sollen in Ballungszentren mit Anzeigen ausgestattet werden. In Stoßzeiten sollen sie befahren werden dürfen.
Pannenstreifen sollen in Ballungszentren mit Anzeigen ausgestattet werden. In Stoßzeiten sollen sie befahren werden dürfen.(c) APA/GUENTER R. ARTINGER
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Die Idee der Asfinag, den Pannenstreifen in Stoßzeiten für den Verkehr freizugeben, stößt auf wenig Gegenliebe bei den Autofahrerklubs.

Rund um Ballungszentren oder in bekannten Stauzonen soll der Pannenstreifen zur Fahrbahn werden. Zumindest prüft Autobahnbetreiber Asfinag, ob dieses Maßnahme in viel befahrenen Abschnitten möglich wäre ("Die Presse" berichtete). Überkopfanzeigen sollen den Autofahrern per grünem Hakerl bzw. rotem Kreuzerl anzeigen, ob sie den  Pannenstreifen als Fahrspur benützen dürfen.

Die Idee sorgt allerdings für Unmut bei den Autofahrerklubs. Während der ÖAMTC klar "nein" zu den Plänen der Asfinag sagt, stellt der ARBÖ Bedingungen. Es müsse gewährleistet werden, dass man tatsächlich schneller vorankommt. Außerdem müsste die notwendige Infrastruktur vorhanden sein, erklärt Generalsekretärin Lydia Ninz.

Dass der Pannenstreifen quasi durch die Rettungsgasse ersetzt werde, ist für den ÖAMTC kein Argument. Die Rettungsgasse könne den Einsatzkräften die Zufahrt zu Unfällen vielleicht erleichtern, sei aber jedenfalls kein vollwertiger Ersatz für den Pannenstreifen, heißt es in einer Aussendung.

Gesetzliche Voraussetzungen fehlen

Die Gesetze seien nicht auf die Öffnung der Pannenstreifen für den Verkehr vorbereitet. Es gebe keine Definitionen, in welchen Abständen Pannenbuchten vorhanden sein müssten oder welche Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Pannenstreifen gelten würden. Auch Schäden seien nicht auszuschließen, weil die Streifen am bisherigen Fahrbahnrand nicht für den Verkehr konzipiert seien. Für besonders belastete Autobahnabschnitte komme daher nur ein weiterer Fahrstreifen in Frage - zusätzlich zum Pannenstreifen. Unfälle würden außerdem weiterhin zum Verkehrschaos im Stoßverkehr führen.

Auch der ARBÖ ist skeptisch, was die Pläne der Asfinag anbelangt. "Momentan ist das überhaupt nicht spruchreif", erklärt Generalsekretärin Lydia Ninz gegenüber DiePresse.com. Denn zwei Bedingungen seien nicht erfüllt. Es müsse einerseits sicher sein, dass durch die Öffnung des Pannenstreifens die Verkehrsteilnehmer tatsächlich schneller vorankommen. Andererseits sei es eine Frage der Infrastruktur. Die Abschnitte müssten klar gekennzeichnet sein. "Die Autofahrer müssen die Information haben, da darf ich und da darf ich nicht fahren". Mit einem einmaligen Schild sei es also nicht getan, so Ninz. "Das muss wirklich so gestaltet sein, dass kein Zweifel entsteht und vielleicht wieder gestraft wird".

Der politische Wille für diese Maßnahme - wie von Asfinag gefordert - ist aber ohnehin gering. Im Büro von Verkehrsministerin Doris Bures (SP) hieß es am Dienstag noch zu den Plänen: „Das ist ein Gerücht. Es gibt derzeit kein politisches Ziel, das umzusetzen.“ Ein von SPÖ und ÖVP im Dezember 2009 eingebrachter Entschließungsantrag im Parlament sieht die Prüfung der Möglichkeit einer Freigabe des Pannenstreifens für den „fließenden Verkehr in Spitzenstunden“ aber vor.

Auf einen Blick

Fahrbahnlösung. Die Asfinag untersucht derzeit die zeitlich begrenzte Freigabe des Pannenstreifens zum Fahrstreifen an drei Stellen in Österreich. Unter anderem auf der A4 zwischen Schwechat und dem Knoten Kaisermühlen. Damit soll Verkehrsüberlastungen entgegengewirkt werden. Eine Entscheidung über die Freigabe des Pannenstreifens wird aber noch dauern.

(Red.)

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