Anerkennung

Nur vor Mullah geschlossene Ehe gilt

Österreichs Höchstrichter akzeptieren eine staatlich nie registrierte Heirat. Sie widerspreche selbst dem afghanischen Gesetz, gelte aber laut Taliban-Regeln.

Es gibt Fälle, in denen österreichische Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen. Etwa, wenn Migranten, die in ihrem Herkunftsland eine Ehe geschlossen haben, sich scheiden lassen.

Doch ein Afghane stand nun in Österreich vor einem besonderen Problem. Er will sich von seiner Frau, mit der er vier Kinder hat, scheiden lassen. Eine Heiratsurkunde konnte er nicht vorlegen. Er habe die Ehe aber vor einem Mullah, einem islamischen Religionsgelehrten, geschlossen.

Gern würde sich der Mann nach österreichischem Recht scheiden lassen. Er allein beantragte eine einvernehmliche Scheidung von seiner Frau. Schon die ersten zwei Instanzen befanden aber, dass man die Scheidung nach afghanischem Recht durchführen müsste. Aber liegt eine Ehe vor? Zwar seien Religionsgelehrte in Afghanistan befugt, die Trauung durchzuführen. Doch sei jede Ehe laut afghanischem Gesetz verpflichtend von den zuständigen Behörden zu registrieren. Da der Mann dies nicht gemacht habe, könne man ihn nicht scheiden, meinten die Unterinstanzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber sieht das nun anders.

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